Seminar - Rhein-Erft Akademie GmbH
Zusatzqualifikation zum Ausführen elektrotechnischer Arbeiten
Nach Änderung der Handwerksordnung ist es möglich, dass auch andere Gewerke elektrotechnische Arbeiten ausführen dürfen, die nicht zu ihren eigentlichen Tätigkeiten zählen. Nach der Durchführungsanweisung zu §2 der DGUV Vorschrift 3 ist dafür jedoch eine Zusatzqualifikation erforderlich.
Neben der o. g. Berufsgruppe gibt es Ausbildungsberufe/ Weiterbildungen, die als Voraussetzung elektrotechnische Kenntnisse haben. Auch diese können mit diesem Kurs abgedeckt werden.
In dem 80-stündigen Seminar werden die nötigen Grundkenntnisse vermittelt und durch eine theoretische und praktische Prüfung dokumentiert.
Termin | Ort | Preis* |
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02.12.2024- 13.12.2024 | Hürth | 1.820,00 € |