Die Teilnehmenden werden über die Inhalte der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie des Hinweisgeberschutzgesetzes informiert und erfahren, welche Auswirkungen diese Regelungen auf Unternehmen haben. Wie ein System eingeführt werden kann, das alle Beteiligten - sowohl den Hinweisgeber als auch das Unternehmen - schützt, erläutern wir Ihnen praxisnah und mit hilfreichen Tipps. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche Maßnahmen im Hinblick auf den Datenschutz unbedingt beachtet und umgesetzt werden müssen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde nach langem Ringen die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, ein System mit geeigneten Meldewegen zum Schutz von Hinweisgebern einzurichten. So können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf mögliche Missstände hinweisen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
- Einführung und bisherige Rechtsprechung - Rechtsgrundlagen (Whistleblower-Richtlinie & Hinweisgeberschutzgesetz) - Ziel von Hinweisgebersystemen - Meldeverfahren - Art der Meldung - Konkretes Vorgehen - Datenschutzrechtliche Aspekte
Dieses Seminar erfüllt die Anforderungen nach § 15 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und wird als Fachkundenachweis für Meldestellenbeauftragte anerkannt.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
8 Stunden
Ziele/Bildungsabschluss:
Teilnahmebescheinigung /
Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte, Whistleblower-Beauftragte, Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte
Seminarkennung:
1974_252_01
Anbieterinformationen
IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH
Herr Bernhard Löw Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
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