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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 952 Schulungen (mit 3.636 Terminen) zum Thema Gesellschaftsrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 20.11.2024
  • online
  • 166,60 €


Die Familien-Holding wird zu Unrecht nur mit Großvermögen in Zusammenhang gebracht. Sie bietet in Form der Familiengesellschaft gerade im Bereich von kleinen und mittleren Familienvermögen ein geeignetes Gestaltungsmittel zur Steuerung der generationenübergreifenden Vermögensverwaltung. Durch den Einsatz einer Familiengesellschaft kann ein Bündel steuerlicher, erbrechtlicher und güterrechtlicher Motivlagen verwirklicht werden. Das Seminar beleuchtet aus Sicht des/der mittelständischen Beraters/-in die unterschiedlichen Gestaltungsebenen.

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  • Beginn jederzeit möglich
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  • 166,60 €


In dem Vortrag geht es um die Insolvenzantragspflicht der Leitungsorgane juristischer Personen und ihre Folgen. Erläutert wird neben der Voraussetzung für die Entstehung der Antragspflicht die Unterscheidung zwischen Gesamt-und Einzelschäden, für deren Ersatz die Geschäftsleiter/-innen persönlich haften, wenn sie nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. In Abgrenzung zu dieser deliktischen Haftung wird der mit dem Sanierungsfortentwicklungsgesetz im Jahr 2020 neu in die Insolvenzordnung eingefügte § 15b InsO vertieft dargestellt. Die einzelnen Voraussetzungen der Haftung der Gesellschaftsorgane auf Ersatz verbotener Auszahlungen nach Eintritt des Insolvenzgrundes werden unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zu den früheren gesellschaftsrechtlichen Regelungen im Einzelnen dargestellt. Sodann beschäftigt sich der Referent mit der Haftung der Kommanditisten von Personenhandelsgesellschaften, die entweder aufgrund einer nicht gezahlten Einlage eintritt oder infolge der Auszahlung von (Schein-)gewinnen wieder auflebt. Insoweit geht es vor allem um den Umfang dieser Haftung, die im Insolvenzverfahren vom Verwalter/der Verwalterin geltend gemacht wird. Abschließend stellt der Referent eine Reihe von insolvenzrechtlichen Einzelfragen dar, die sich im Zusammenhang mit der Insolvenz von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften stellen.

Webinar

  • 22.05.2024- 23.05.2024
  • online
  • 827,05 €
1 weiterer Termin

Sowohl bei der Gründung als auch der laufenden Tätigkeit von Genossenschaften müssen Sie zahlreiche Besonderheiten beachten. Während bei der Gründung vor allem Fragen der Satzung und der Organe von Interesse sind, ist bei der laufenden Tätigkeit die Besteuerung insbesondere der genossenschaftlichen Rückvergütung von besonderer Brisanz. Diese wird durch vermeintliche Steuerspartricks oft falsch verstanden. Weitere Besonderheiten und Probleme ergeben sich bei Fragen der Bilanzierung und beim Jahresabschluss.

Damit Sie alle Besonderheiten beherrschen, bringt das Seminar Ihr Wissen rund um die Genossenschaft auf einen aktuellen Stand. Neben steuerlichen Aspekten informiert der Referent Sie umfassend über gesellschafts- und handelsrechtliche Problemfelder. Dies hilft Ihnen als Organmitglied oder Berater, die Genossenschaft vor Fallstricken beim Jahresabschluss und dessen Prüfung zu bewahren.

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  • Beginn jederzeit möglich
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  • 166,60 €


Darlehen, die beteiligte Gesellschafter/-innen der Gesellschaft geben, unterliegen seit Inkrafttreten des MoMiG im Jahr 2008 der Subordination gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 des § 39. Für die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen gelten seither nicht mehr die früheren Eigenkapitalersatzregeln. An deren Stelle ist die Anfechtung nach § 135 InsO getreten. Diese erfasst auch die Fälle, in denen Gesellschafter/-innen „ihrer“ Gesellschaft lediglich Sicherheiten zur Verfügung stellen, mit denen sie von dritter Seite gewährte Kredite absichern. Gegenstand des Vortrags sind die Voraussetzungen, unter denen die Darlehensrückzahlung oder das Freiwerden der Sicherheit eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin aufgrund der Rückzahlung des gesicherten Darlehens eines Dritten nach § 135 InsO anfechtbar sind. Ferner geht es um Anfechtungsfragen, soweit diese einen gesellschaftsrechtlichen Bezug haben. Dies betrifft etwa die Deckungs- und Vorsatzanfechtung von (Dritt-)Zahlungen der Geschäftsleiter/-innen persönlich, das Verhältnis von Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und Insolvenzantragspflicht sowie die Anfechtung der Ausschüttung von Scheingewinnen. Schließlich werden Fragen des Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahrens mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen erörtert. Hier geht es etwa um die Haftung der Organe des Schuldners/der Schuldnerin im Fall der Eigenverwaltung oder die Fortsetzung der Gesellschaft im Insolvenzplanverfahren.

Webinar

  • 27.05.2024- 28.05.2024
  • online
  • 1.535,10 €
1 weiterer Termin

Alle Unternehmen unterliegen in zunehmendem Umfang einem breiten Strauß an Gesetzen, Standards und Regeln, die als Anforderungen an eine „gute Unternehmensführung“ bzw. Corporate Governance gelten. Diese Normen sind teils verpflichtend einzuhalten und teils zwar formal freiwillig, jedoch ist deren Einhaltung ein strenges Indiz für eine „gute Unternehmensführung“ im ESG-Sinn. Deshalb muss sich auch der Interne Revisor intensiv mit diesen Normen beschäftigen, um adäquate und qualifizierte Prüfungen durchzuführen.

In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie sich im immer dichter werdenden Normendickicht den Überblick behalten und diese Regelungen in Ihre Revisionsarbeit integrieren.

Web Based Training

  • 24.06.2024
  • online
  • 1.178,10 €


In diesem Seminar vermittelt Ihnen unsere Expertin Anna Flor, Rechtsanwältin im Bereich IT-Recht und Datenschutz, die wichtigsten Prinzipien der IT-Sicherheit und welche rechtlichen und vertraglichen Vorgaben in der Organisation im Rahmen der IT-Compliance zu beachten sind. 

  • 03.06.2024- 19.07.2024
  • Hamburg
  • 1.565,00 €
25 weitere Termine

Kaufmännische Betriebsführung als Teil 3 der Meisterprüfung und für die Karriere im Betrieb

Der Abschluss „Gepr. Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO)“ ist nicht nur für angehende Meister sinnvoll. Er lohnt sich generell für gewerblich-technische Mitarbeiter, denn er vermittelt eine gute Basis für den kaufmännischen Bereich. Die gewonnenen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse qualifizieren Mitarbeiter dafür, neue Aufgaben an der Schnittstelle zwischen Produktion und Management oder in der mittleren Führungsebene zu übernehmen.


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  • 30.09.2024- 28.02.2025
  • online
  • 2.000,00 €


Professionalisieren Sie sich als Expert/-in Vertrags- und Wirtschaftsrecht (IHK) in allen wichtigen unternehmerischen Rechtsfragen

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
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1 weiterer Termin

Speditionswesen:
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen – was ist das ?
Die kompetente und professionelle Kalkulation im Speditionswesen
Güter- und Nachrichtenverkehr;
Seefrachtverkehr;
Eisenbahn- und Gütertransport;
das Bahnfrachtrechnen;
Güterkraftverkehr;
Speditionsgewerbe;
Güterverkehr der Binnenschifffahrt;
die Beteiligten am Frachtgeschäft;
Luftfrachtgeschäft;
Zollvorschriften und Zollpraxis;
Seehafenspedition;
Kaiumschlagbetrieb;
Verkehrsgeographie;

Außenhandel und Lagerwesen:
Das Exportgeschäft; die Beteiligten im Ausfuhrhandel;
steuerliche Besonderheiten im Export;
gesetzliche Bestimmungen für den Warenexport;
Meldevorschriften für den Zahlungsverkehr;
Versicherung von Transport- und Kreditrisiken;
Absicherung von Währungsrisiken;
Zahlungsverkehr im Außenhandel;
Lagerwesen und Lagerhäuser;
Rechte und Pflichten des Lagerhalters;
die im Lagergeschäft üblichen Papiere;
Lagergebührenwesen;
Unfallverhütung;

Schriftverkehr:
Grundlagen der zeitgemäßen kaufmännischen Schreibpraxis;
Freibleibendes Angebot, Kundenauftrag, Auftragsbestätigung, Rechnung

Zahlungsverkehr:
Barzahlungsverkehr;
halbbarer Zahlungsverkehr;
bargeldloser Zahlungsverkehr;
Wechsel als Zahlungsmittel;

Rechnungswesen:
System der doppelten Buchführung;
Betriebskosten und auftragsgebundene Kosten;
Steuern;
Kontokorrentkonten;
Vorratsverbrauch;
Abschreibungen auf Anlagen;
Personalkosten;
Wechselbuchungen;
Besonderheiten des Jahresabschlusses;
Kosten des Speditionsbetriebes;
speditionelle Betriebskennzahlen;

Recht:
das Recht des BGB und HGB;
AdSp = Allgemeine deutsche Spediteursbedingungen
Leistungsstörungsrecht
Schuldverhältnisse;
Verzug und Mängelhaftung
Rücktritt und Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen
Kauf und Werkvertrag – die Unterschiede;
Haftung für Rechtsmängel und Sachmängel;
Handelsgeschäfte und Handelskauf
Zurückbehaltungsrecht;
Gesellschaftsrecht;
Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht;

Versicherungswesen:
Feuerversicherung;
Einbruchdiebstahl- und Beraubungsversicherung;
Haftpflichtversicherung;
Transportversicherung.

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  • 04.06.2024
  • online
  • 333,20 €
1 weiterer Termin

Die Ermittlung eines belastbaren Unternehmenswertes – gleich aus welchem Anlass – kann auf Basis verschiedener Verfahren erfolgen. Die Grundkonzeptionen und die Herangehensweise differieren mitunter enorm – mithin auch die sich hieraus ergebenden Unternehmenswerte. Entscheidend sind daher die Kenntnis der gängigen Verfahren, ihrer Stärken und Schwächen und damit auch die Beantwortung der Frage, bei welchem Bewertungsanlass welches Verfahren sinnvollerweise zur Anwendung gelangen sollte.
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