Überstunden Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Überstunden SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 172 Schulungen (mit 902 Terminen) zum Thema Überstunden mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Webinar
Excel - digitale Arbeitszeiterfassung
- 07.06.2024
- online
- 702,10 €
631,89 €
Sie erfahren im Kurs Excel - digitale Arbeitszeiterfassung, wie Sie automatisiert Überstunden errechnen und Feiertage sowie arbeitsfreie Tage ausschließen.
Die abschließende Auswertung mit Pivot Tabellen ermöglicht Ihnen eine flexible Darstellung der Daten und das Erstellen zielgerichteter Berichte und Analysen.
Mittels praktischen Übungen erstellen Sie schreibgeschützte Vorlagen und lernen, wie Sie diese für das Team bereitstellen.
Excel - digitale Arbeitszeiterfassung
- 07.06.2024
- Hamburg
- 702,10 €
631,89 €
Sie erfahren im Kurs Excel - digitale Arbeitszeiterfassung, wie Sie automatisiert Überstunden errechnen und Feiertage sowie arbeitsfreie Tage ausschließen.
Die abschließende Auswertung mit Pivot Tabellen ermöglicht Ihnen eine flexible Darstellung der Daten und das Erstellen zielgerichteter Berichte und Analysen.
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Excel - digitale Arbeitszeiterfassung (Inhouse)
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
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Die abschließende Auswertung mit Pivot Tabellen ermöglicht Ihnen eine flexible Darstellung der Daten und das Erstellen zielgerichteter Berichte und Analysen.
Mittels praktischen Übungen erstellen Sie schreibgeschützte Vorlagen und lernen, wie Sie diese für das Team bereitstellen.
- 27.05.2024- 31.05.2024
- Leipzig
- 1.297,10 €
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 535,50 €
Arbeitszeit kompakt - Fallstricke vermeiden!
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 535,50 €
Aktuelle Änderungen im Arbeitszeitrecht
- 01.07.2024- 05.07.2024
- Berlin
- 1.892,10 €
Webinar
- 23.05.2024- 24.05.2024
- online
- 1.178,10 €
Webinar
Überstunden im TVöD u.a.: Aktuelle Rechtslage bei Vollzeit und Teilzeit
- 14.06.2024
- online
- 297,50 €
Das Urteil des EuGH hat insbesondere in den Betrieben zu Verunsicherungen geführt, die den TVöD oder in Wortlaut und Inhalt gleiche tarifvertragliche bzw. kirchenrechtliche Bestimmungen anwenden. Denn das Bundesarbeitsgericht hatte mit seinem letzten "TVöD-Überstundenurteil" vom 15. Oktober 2021 (6 AZR 253/19) ausdrücklich festgelegt, dass Überstunden auch für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der für Vollzeitkräfte geltenden Kriterien anfallen: Denn um zuschlagspflichtige Überstunden handelt es sich laut BAG bei Anwendung des TVöD erst bei den auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.
Das BAG hat in seinem o.g. Urteil ausführlich begründet, warum die spezifischen TvöD-Überstundenregelungen nach seiner Auffassung weder den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz noch den speziellen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz verletzen sowie, dass keine Diskriminierung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz oder wegen des Geschlechts i.S.v. § 1, § 3 Abs. 2 u. § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Das BAG hatte also sein "TVöD-Überstundenurteil" in Kenntnis der Rechtslage und der bisherigen EuGH-Rechtsprechung entsprechend abgesichert.
- 23.05.2024- 24.05.2024
- Stuttgart
- 1.178,10 €