Wer sich berufsbegleitend weiterbilden möchte, muss sich nicht nur Gedanken um die Inhalte, den angestrebten Abschluss und den Arbeitsaufwand machen, sondern auch darüber, welche Kosten anfallen und wer diese übernimmt. Besonders berufsbegleitende (Fern)Studiengänge und andere längere Weiterbildungsmaßnahmen sind oft mit immensen Kosten verbunden. Häufig ist es aber möglich, vom Arbeitgeber finanzielle Unterstützung zu bekommen oder Fördermöglichkeiten vom Staat in Anspruch zu nehmen.
Was kann Weiterbildung kosten?
Während innerbetriebliche Seminare und ähnliches vom Arbeitgeber kostenfrei angeboten werden, kann sich die Finanzierung für unternehmensexterne berufsbegleitende Weiterbildungen sehr viel schwieriger gestalten. Je nach Dauer und Intensität der Maßnahme belaufen sich die Kosten auf einige Hundert bis mehrere Tausend Euro. So kann ein einzelner Zertifikatskurs weniger als 1.000 Euro kosten, ein solcher, mit dem sich ECTS-Punkte für ein späteres Studium sammeln lassen, aber schon erheblich mehr.
Ein Zweitstudium an einer staatlichen Hochschule wie der Fernuniversität Hagen beläuft sich meist auf einige Tausend Euro, an privaten Hochschulen fallen aber auch schnell mal bis zu 20.000 Euro an. Und ein MBA (Master of Business Administration), der an einer renommierten privaten Hochschule abgelegt wird, kann sogar bis zu 40.000 Euro kosten. Diese Kosten beziehen sich allerdings nur auf die reinen Studiengebühren. Hinzu kommen noch Materialien, Exkursionen oder, falls zum Teil Anwesenheitspflicht besteht, Kosten für An- und Abreise sowie die Unterkunft. Zudem können weitere Gebühren anfallen, etwa für das Studentenwerk an staatlichen Hochschulen oder für das Ablegen einzelner Prüfungen an privaten.
Wer trägt die Kosten für Weiterbildung?
Natürlich besteht einerseits die Möglichkeit, die Weiterbildungskosten oder einen Teil davon selbst zu tragen und diese anschließend steuerlich geltend zu machen. Die wenigsten Arbeitnehmer können diese Kosten aber so einfach selbst stemmen. Im Regelfall ist deshalb die erste Anlaufstelle bei der Suche nach finanzieller Unterstützung für Weiterbildung der Arbeitgeber: Schließlich profitiert auch er vom steigenden Know-how seiner Angestellten. Häufig übernimmt das arbeitgebende Unternehmen ganz oder zumindest anteilig anfallende Gebühren. Teilweise kann dies damit einhergehen, dass sich der geförderte Arbeitnehmer für eine Zeitlang verpflichtet, im Unternehmen zu bleiben, z.B. mindestens ein Jahr nachdem ein gefördertes Studium abgeschlossen wurde.
In einigen Branchen ist es allerdings weniger üblich, dass der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten übernimmt, etwa im Sozial- und Gesundheitswesen. Auch bei kleineren Betrieben werden die Kosten für Weiterbildung häufig nicht übernommen. In diesem Fall helfen staatliche Fördermöglichkeiten.
Welche Arten der finanziellen Weiterbildungsförderung gibt es?
Durch Gesetze zur Weiterbildungsförderung und staatliche Unterstützungsmöglichkeiten können anfallende Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen oft teilweise oder vollständig übernommen bzw. zurückerstattet werden. Dazu gehören:
Aufstiegsbafög
Das sogenannte Aufstiegs-BaföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ermöglicht Personen eine Förderung, die sich über die Erstausbildung hinaus fortbilden. Eine der Förderungsvoraussetzungen ist allerdings, dass der höchste bisher erlangte Bildungsabschluss den Bachelorgrad nicht übersteigt. Zu den typischen nach dem Aufstiegs-BaföG geförderten Aufstiegsfortbildungen gehören z.B. Meister- und Fachwirtkurse, Fortbildungen zum Techniker oder Erzieher sowie Bachelor- und Masterstudiengänge. Je nach Einzelfall umfasst die Förderung Zuschüsse, zinsgünstige Bankdarlehen oder Beiträge zum Lebensunterhalt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert auf seiner Webseite zum Aufstiegs-BaföG darüber, wer, was und wie gefördert wird.
Bildungsgutscheine
Bildungsgutscheine werden von den Agenturen für Arbeit ausgehändigt. Voraussetzung für den Erhalt eines solchen Gutscheins ist eine vorherige Beratung, bei der die Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme sowie die Bildungsfähigkeit und -willigkeit des Interessenten geprüft wird. Übernommen werden können dann Kosten für den Lehrgang selbst, ggf. anfallende Prüfungen, Materialien, Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung oder die Kinderbetreuung. Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Webseite über den Bildungsgutschein und die jeweiligen Anlaufstellen für die vorherige Beratung.
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie soll Erwerbstätige bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung unterstützen. Sie besteht aus zwei Komponenten, die auch miteinander kombiniert werden können: dem Prämiengutschein und dem Spargutschein.
Den Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. In einer Prämienberatung werden die individuellen Voraussetzungen der Interessierten geklärt und, wenn diese erfüllt sind, geben die Berater die Gutscheine aus. Diese können in allen Bundesländern für Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 1.000 Euro eingesetzt werden, in einigen Bundesländern auch für solche, die diesen Betrag übersteigen. In jedem Fall übernimmt der Prämiengutschein dann die Hälfte der Veranstaltungsgebühr, höchstens jedoch 500 Euro.
Mithilfe des Spargutscheins können Weiterbildungsinteressierte aufwendigere und langfristigere Weiterbildungen leichter finanzieren. Dabei wird mit den Beratern besprochen, welche Weiterbildung in Frage kommt und ein Spargutschein dafür ausgehändigt. Mit dem jeweiligen Finanzdienstleister werden dann die finanziellen Details besprochen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert auf der Webseite über die Bildungsprämie zu den Programmdetails und deutschlandweiten Beratungsstellen.
Bildungsschecks
In einigen Bundesländern können Bildungschecks zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden. Teilweise werden sie auch Weiterbildungsscheck, Weiterbildungsbonus oder Quali-Scheck genannt. Wer, wie und was gefördert wird, unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Förderungssuche des InfoWeb Weiterbildung und das Infotelefon zur Weiterbildungsberatung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geben weitere Informationen zu den Programmen der einzelnen Bundesländer.
Stipendien
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben, bei der Finanzierung ihres Erststudiums. Es richtet sich an beruflich talentierte Menschen, die ein dreistufiges Auswahlverfahren durchlaufen müssen. Gefördert werden Vollzeit- oder berufsbegleitende Studiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Im Vollzeitstudium erhalten Studierende monatlich 853 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Für Kinder unter 14 Jahren wird zudem eine Betreuungspauschale von 150 Euro pro Kind gewährt. In berufsbegleitenden Studiengängen können Stipendiaten jährlich 2.700 Euro erhalten.
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an Erwerbstätige bis 25 Jahre, die einen Berufsabschluss haben und sich beruflich weiterqualifizieren wollen. Mit bis zu 8.100 Euro fördert das Stipendium fachliche Lehrgänge, fachübergreifende Weiterbildungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch berufsbegleitende Studiengänge.
Im Rahmen des Deutschlandstipendiums werden Studierende mit 300 Euro pro Monat unterstützt. Da die Auswahl über die teilnehmenden Hochschulen erfolgt, sind die Chancen auf ein Stipendium sehr unterschiedlich. Allgemein sollen leistungsstarke Studierende gefördert werden, sowohl solche mit besonders guten Noten als auch solche, die sich ehrenamtlich engagieren oder im eigenen Lebens- oder Bildungsweg Hindernisse meistern konnten.
Es gibt viele weitere Stipendien, die sich an ganz unterschiedliche Zielgruppen richten und sich vom Umfang der Förderung her unterscheiden. Die Webseite Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann dabei helfen, einen Überblick zu bekommen, ebenso wie die Beratungsstellen der eigenen Hochschule.
Studienkredite
Kreditanstalten wie die KfW bieten Studienkredite zu günstigen Konditionen an. Das Centrum für Hochschulentwicklung bringt jährlich den CHE-Studienkredit-Test heraus, bei dem Studienkredite, Abschlussdarlehen und Bildungsfonds verglichen werden.
Qualifizierungschancengesetz
Verfügt der arbeitgebende Betrieb nicht über die nötigen Ressourcen, um Arbeitnehmern die Weiterbildung zu finanzieren, kann es sich lohnen, den Arbeitgeber auf das Qualifizierungschancengesetz hinzuweisen. Durch das Gesetz kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen einen Teil der entstehenden Kosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernehmen lassen. Es greift z.B. dann, wenn der Arbeitsplatz des weiterbildungsinteressierten Arbeitnehmers durch den Strukturwandel oder neue Technologien bedroht ist. Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Webseite über Fördermöglichkeiten im Rahmen der Weiterbildungsoffensive.