Durch die Weiterbildung zum Fachwirt (IHK) oder zum Gepr. Bilanzbuchhalter (IHK) haben Sie bereits einen guten Einblick in die Gestaltung und Durchführung von betrieblichen Ausbildungen erhalten und möchten nun einen Nachweis über Ihre berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation erhalten. Durch das Ablegen Ihrer Weiterbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann sind Sie vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsverordnung befreit. Sie müssen jedoch eine praktische Prüfung ablegen, um Ausbilder bzw. Ausbilderin zu sein. Dieser Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die praktische Unterweisung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Im Anschluss zum Kurs wird die praktische Prüfung abgenommen.
Fachwirte (IHK) oder Geprüfte Bilanzbuchhalter (IHK), die laut Prüfungsverordnung durch das Ablegen der jeweiligen Abschlussprüfung vom schriftlichen Teil der Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung befreit sind. Diese Abschlussprüfung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
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