Webinar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Termin | Ort | Preis* |
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18.12.2024- 19.12.2024 | online | 675,00 € |
Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.
In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.
Eintägige Fortbildungsveranstaltungen sind 'nur noch' für beauftragte Personen, die unterhalb der Grenzwerte zum Abfallbeauftragten liegen, geeignet.
Inhalte
Rechtliche Neuerungen im Überblick
Veränderungen im Kreislaufwirtschaftsrecht (KrWG vom 29.10.2020), BatterieG, AltölV, GewerbeV, ElektroG, geplante ErsatzbaustoffV ...)
Grundlagen der betrieblichen Abfallwirtschaft
Die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Wer muss einen Abfallbeauftragen bestellen? Wie ist mit bestellten Abfallbeauftragten umzugehen, die nach der neuen Verordnung nicht mehr erforderlich sind? Welche Regeln an die persönliche (Vor-)Qualifikation und an die Zuverlässigkeit sind nun zu beachten? Was bedeutet die Verschärfung der Weiterbildungsverpflichtung?
Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Die Grundstruktur der neuen GewAbfV. Getrennthaltungszwang beim Erzeuger, Dokumentation von wirtschaftlich nicht zumutbar und technisch nicht möglich, der Zwang eine Sortieranlage anzufahren sowie deren technische Voraussetzungen, was passiert, wenn die Sortieranlage das konkrete Gemisch ablehnt, die 90/10 Regel, Kleinmengenregelungen und sonstige Ausnahmen (z. B. öffentlich zugängliche Abfallbehälter), Stand der Vollzugsvorschrift
Sorgfaltspflichten
Entsorgungsverträge
Stellung von Entsorgungsverträgen im Rahmen von abfallrechtlichen Dienstleistungen (ein Entsorgungsnachweis ist kein Entsorgungsvertrag), was passiert im „Eventfall“ ohne Entsorgungsvertrag (die Rolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen), was sollte in einem Entsorgungsvertrag stehen