Die Berechtigung zur Durchführung von Abgasuntersuchungen an Kraftfahrzeugen (AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzqualifikation für Ihr Unternehmen. Denn die Abgasuntersuchungen dienen nicht nur dem Umweltschutz, sondern können - bei einem übermäßigen Schadstoffausstoß - auch auf einen Defekt des Fahrzeugs hinweisen. Da die regelmäßigen Abgasuntersuchungen Pflicht sind, ist Ihnen eine große Kundennachfrage garantiert.
Zusammenhänge zwischen Technik und Schadstoffemission
Handhabung der Abmessgeräte
Praktische Durchführung der Abgasuntersuchung
Dauer/zeitlicher Ablauf:
(unbekannt): 22 Unterrichtseinheiten, Montag und Dienstag von 08.00 - 17.00 Uhr
Förderung:
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
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