Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für die~Biologische Sicherheit (online)
Webinar - KIT - Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)
Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit müssen gemäß § 28 und § 30 der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) die für ihre Aufgaben erforderliche Sachkunde besitzen. Diese umfasst unter anderem den Besuch einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung (Grundkurs). Mit der novellierten Gentechniksicherheitsverordnung müssen die beim Grundkurs vermittelten Kenntnisse nun mindestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aufgefrischt werden. Dieser Aktualisierungskurs ist im Sinne des § 28 Abs. 3 GenTSV vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung ist bundesweit gültig. Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde ausgestellt.
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