Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.
Das Gesundheitswesen unterliegt einem stetigen Wandel bzw. einer Weiterentwicklung. Eine sachgerechte Gewährung von Leistungen im Krankheitsfall erfordert deshalb eine stetige Fortentwicklung des beamtenrechtlichen Krankenfürsorgesystems der Beihilfe. Gleiches gilt für den Bereich der Pflege.
Mit der Zehnten Verordnungen zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 06.03.2024 wurde das Beihilferecht des Bundes dem entsprechend zum 01.04.2024 aktualisiert. Weitere Änderungen werden am 01.01.2025 und 01.07.2025 in Kraft treten.
Mit diesem Seminar erhalten Sie das erforderliche Rüstzeug für die Anwendung der ab 01.04.2024 in Kraft getretenen Änderungen des Rechts in der täglichen Praxis.
Termin | Ort | Preis* |
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04.12.2024 | Altdorf b.Nürnberg | 515,00 € |
03.12.2025 | Altdorf b.Nürnberg | 690,00 € |
Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 06.03.2024 (BGBl. I Nr. 92) enthaltenen neuen und aktualisierten Abrechnungsvorgaben
Anpassung der Vorgaben im Bereich Psychotherapie an die geänderten Psychotherapie-Richtlinien,
Aufhebung verschiedener Anlagen im Bereich Arzneimittel und Verweis auf entsprechende Anhänge der Arzneimittel-Richtlinien,
Überarbeitung des Heilmittelverzeichnisses,
Einführung von Abrechnungsgrundlagen für Digitale Gesundheitsaufwendungen und Digitale Pflegeanwendungen und außerklinischer Intensivpflege,
Abschaffung des Gutachterverfahrens bei Reha-Maßnahmen,
Normierung von verschiedenen Vorgriffsregelungen im Bereich Pflege,
Wegfall der obligatorischen Antragsgrenzbetrages von 200 Euro,
Anhebung der Antragsfrist auf drei Jahre,
sonstiger Änderungsbedarf, der insbesondere aufgrund von Erfahrungen in der praktischen Anwendung der Bundesbeihilfeverordnung sowie der Rechtsprechung beruht.
Klärung von Einzelfragen aus der täglichen Festsetzungspraxis.
Aktuelle Fragen und Tendenzen, u.a. neue Rechtsprechung.