Arbeiten aufzugsfremder Unternehmen an Aufzugsanlagen.
Seminar - TÜV Rheinland Akademie GmbH
Bei der Beauftragung von Beschäftigen aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen sollen, ist die notwendige Fachkunde nach DGUV Grundsatz 309-011 nachzuweisen. Zu diesen Arbeiten zählen z.B. Innenreinigung des Schachts oder -verglasung, Außenreinigung der Fahrkorbverglasung, Maler- und Anstricharbeiten, Arbeiten an der RWA-Anlage.
DGUV Grundsatz 309-011: Fachkunde im eingeschränkten Aufgabengebiet fürspezielle Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
16 UE
Teilnahmevoraussetzungen:
Der DGUV Grundsatz 309-011 fordert zur Teilnahme ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige Berufserfahrung in einem aufzugsfremden Gewerk. Dies muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden.
Zielgruppe:
Personen / Beschäftige aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten (z.B. Reinigen, Prüfen sowie Arbeiten an RWA-Anlagen) durchführen sollen und sich bedingt durch ihren Tätigkeitsbereich in Aufzugsschächten aufhalten müssen.
Seminarkennung:
K950S14066N2521281
Anbieterinformationen
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Herr TÜV Rheinland Akademie GmbH Alboinstraße 56
12103 Berlin
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