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Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C

Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal. Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B
Termin Ort Preis*
26.11.2024- 27.11.2024 Hamburg 745,00 €
02.12.2024- 03.12.2024 Holzkirchen 745,00 €
16.12.2024- 17.12.2024 Offenbach am Main 745,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem.Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten
Dauer/zeitlicher Ablauf:
2
Zielgruppe:

Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, Elektro-Installateure sowie an Mitarbeiter der Branchen Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Hoch- und Tiefbau, Gerüstbau, Gebäudetrocknung, Dachdeckerei, Elektroinstallation, Dämmung, Ofen- und Herdsetzerei, Fußbodenlegerei sowie an Beförderer von Asbestabfällen, Mitarbeiter von Schadstoffannahmestellen und Zwischenlagern, Transport- und Entsorgungsunternehmen, Schornsteinfegergesellen und Schornsteinfegermeister sowie an alle verantwortlichen Personen gemäß EfbV / AbfAEV und betriebliche Abfallbeauftragte.

 

Prüfungsvoraussetzung: ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Seminarkennung:
103
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