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Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten nach der neuen EU-DSGVO

Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.

Am 25. Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft und ersetzte alle bisher geltenden nationalen Datenschutzgesetze. Auf Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragte jeder Branche kamen in nur kurzer Umsetzungszeit neue Pflichten zu. Bisher hatte der Datenschutzbeauftragte insbesondere eine unterstützende und beratende Funktion. Dies änderte sich mit der neuen Verordnung grundsätzlich. Seit Mai 2018 ist er auch für die Umsetzung der von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen verantwortlich. Neue Anforderungen an die Unternehmen sind beispielsweise die Risikobewertung bei der Bearbeitung personenbezogener Daten, die Folgenabschätzung für eingesetzte Verfahren und neue Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten. Neu ist auch die Höhe der Bußgelder, die bis zu 20 Mio. Euro betragen können.

Termin Ort Preis*
11.03.2025- 13.03.2025 Wuppertal 1.990,00 €
23.09.2025- 25.09.2025 Wuppertal 1.990,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Einführung in das neue Datenschutzrecht

  • Grundlagen und Grundstruktur der EU-DSGVO

  • Regelungen im DS-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG = BDSG neu)

Datenschutzrecht im Unternehmen

  • Verantwortliche und Auftragsverarbeiter

  • Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung und Löschung

  • Pflichten des Unternehmens (Information, Rechtskonformität)

  • Risikobewertung und Datensicherheit

  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

  • Neue Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung

  • Bestellung des Datenschutzbeauftragten

  • Datenschutzmanagement

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

  • Risikobewertung

  • Datenschutzfolgenabschätzung

  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

  • Mitarbeiterinformation zum Datenschutz

  • Kontrolle der Datenschutzprozesse

  • Beratung der Geschäftsführung und Tätigkeitsberichte

Datenschutzkontrolle

  • durch den Datenschutzbeauftragten

  • durch die Aufsichtsbehörden – neue Zuständigkeiten und Instrumentarien

Sicherheit der Verarbeitung nach Artikel 32 DSGVO

  • Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Belastbarkeit

  • data protection by design

  • data protection by default

Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz

  • Telefon, E-Mail, Internet im Unternehmen

  • Anforderungen an die Unternehmens-Homepage

  • Google Analytics, WhatsApp, Tracker, Cookies und andere

Beschäftigtendatenschutz

  • Personenbezogene Daten im Arbeitsprozess

  • Einwilligung im Arbeitsprozess

  • Betriebsverfassungsgesetz und Betriebsvereinbarungen

  • Compliance, Korruptionsbekämpfung, Whistleblowing und Datenschutz

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