Befähigte Person zur Prüfung von Sicherheits-/Gefahrstoffschränken.
Webinar - TÜV Rheinland Akademie GmbH
Die wiederkehrende Überprüfung von Sicherheitsschränken ergibt sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRGS 526 und der DGUV-I-213-850. Demnach müssen Sicherheitsschränke mindestens jährlich durch eine qualifizierte befähigte Person überprüft werden. Dafür sind in der DIN EN 14470-1 sowie DIN EN 14470-2 Prüfverfahren beschrieben, die den Stand der Technik darstellen.
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