Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.
Beihilfefähigkeit von allgemeinen zahnärztlichen Leistungen (ohne Implantologie und KFO)
Dieses Seminar beschäftigt sich mit der Beihilfefähigkeit nach der BVO-NRW und der Anlage 7 von zahnärztlichen Leistungen – außerhalb von KFO und Implantologie. Aus den GOZ Abschnitten C, E, F (Prothetik inkl. Labor/Materialkosten), Abschnitt H (Aufbissschienen) und J (Funktionsanalyse) erweitern Sie Ihre Kenntnisse bei Prüfungen von Rechnungen und Kostenvoranschlägen. Neben Abrechnungsausschlüssen, die die GOZ und die Anlage 7 vorgeben, geht es zudem um die Möglichkeit, nach Anlage 7 der BVO-NRW Leistungen zu erstatten.
Anhand fiktiver Beispiele erarbeiten wir die Lösung in der Gruppe. Grundlage hierfür ist die BVO-NRW und die Anlage 7 und die aktuelle Gebührenordnung für Zahnärzte.“
Gute bis sehr gute Grundkenntnisse in der Systematik der BVO-NRW und der Anlage 7, sowie in den Gebührenordnungen nach GOÄ/GOZ sind erforderlich.
Als optimale Vorbereitung auf dieses Seminar empfehlen wir den vorherigen Besuch unseres Seminars „Beihilferecht NRW – Grundlagen-Lehrgang“.
Inhalt
Abschnitt C der GOZ; Füllungen, Aufbaufüllungen, Stiftaufbauten, Inlays, Einzelkronen
Abschnitt E der GOZ: Parodontologie
Abschnitt F der GOZ: Prothetik mit herausnehmbarem und festsitzenden Zahnersatz, Totalprothetik
Abschnitt H der GOZ: Aufbissbehelfe, Schienen, Langzeitprovisorien
Abschnitt J der GOZ: Funktionsanalyse
Termin | Ort | Preis* |
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23.05.2025 | Wuppertal | 750,00 € |
22.09.2025 | Wuppertal | 750,00 € |
Gesetzliche Grundlagen:
Beihilfenverordnung NRW -BVO NRW-
Gebührenordnung für Zahnärzte -GOZ-
Gebührenordnung für Ärzte -GOÄ-
Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen Leistungen (z.B. Zahnersatz, Laborkosten)
Beihilfefähigkeit von implantatbezogenen Leistungen
Beispiele und Übungen
Erfahrungsaustausch