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Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen implantologischen Leistungen

Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.

Das Seminar vermittelt weiterführende Kenntnisse in der Prüfung von implantologischen Rechnungen und Kostenvoranschlägen sowie dazugehörige Suprakonstrukte nach der BVO-NRW und der Anlage 7. Materialkosten und Honorar sowie deren Pauschalen aus den implantologischen Rechnungen und Kostenvoranschlägen zu identifizieren, ist ein wesentliche Bestandteil dieses Seminars. Anhand fiktiver Beispiele erarbeiten Sie die Lösung in der Gruppe. Grundlage hierfür ist die BVO-NRW und die Anlage 7 und die aktuelle Gebührenordnung für Zahnärzte.

Gute bis sehr gute Grundkenntnisse in der Systematik der BVO-NRW und der Anlage 7, sowie in den Gebührenordnungen nach GOÄ/GOZ sind erforderlich.

Als optimale Vorbereitung auf dieses Seminar empfehlen wir den vorherigen Besuch unseres Seminars „Beihilferecht NRW – Grundlagen-Lehrgang“.

Termin Ort Preis*
24.09.2025 Wuppertal 750,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Gesetz­liche Grund­lagen:

  • BVO-NRW mit Anlage 7,

  • Erlasse des Finanzministeriums

  • Aktuelle Gerichtsurteile

  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ)

Themen:

  • Implantologie unter der Lupe der BVO-NRW und der Anlage 7

  • Schwellenwertüberschreitung und Begründungen

  • Abdingungen in der Gebührenhöhe nach § 2 Abs. 1 und Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ

  • Übergang durch § 6 Abs. 2 GOZ in freigeschaltete Komplexe in der GOÄ für den Zahnarzt

  • Analoge Berechnungen nach § 6 Abs. 1 der GOZ mit Zielleistungsprinzip nach § 4 GOZ

  • Pauschale in der BVO-NRW für Implantate plus Höchstgrenze an Implantaten

  • Höchstgrenze auch bei vorhandenen Implantaten – mit Ausnahme

  • Indikationsregelung bei Implantaten

  • Labor/Material: Was gehört zur Pauschale, was gehört zur Suprakonstruktion?

  • Voranerkennungsverfahren – wann sinnvoll, wann ein Muss?

  • Pauschalregelung Betrag bei Reparaturen

  • Reparaturen an vorhandenen Implantatskonstrukten (Austausch von Verbindern) und an Suprakonstruktionen

  • Erneuerung von Implantaten bei Periimplantitis und Erneuerung der Suprakonstruktion

 

Die Teilnehmer können gerne eigene Rechnungen für Fallbeispiele mitbringen, die dann gemeinsam geprüft werden.

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