Seminar - kenic GmbH
Die AbfBeauftrV legt unter anderem fest, dass die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Betreiber von Entsorgungsanlagen, die Besitzer von Abfällen im Sinne von § 27 KrWG und die Hersteller und Inverkehrbringer und Betreiber von Rücknahmesystemen (gemäß VerpackG, ElektroG, BattG) mindestens einen Abfallbeauftragten zu bestellen haben. Einzelheiten zu Bestellung und Aufgaben des Abfallbeauftragten regelt § 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in den §§ 59 und 60.
In unserem bundesweit behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Abfall / Abfallbeauftragter benötigen.
Termin | Ort | Preis* |
---|---|---|
09.12.2024- 12.12.2024 | Berlin | 1.606,50 € |
07.04.2025- 10.04.2025 | Berlin | 1.606,50 € |
23.06.2025- 26.06.2025 | Berlin | 1.606,50 € |
Gemeinsam mit unseren praxiserfahrenen Fachreferenten erarbeiten Sie die Mitteilungs- und Bestellpflichten des Betreibers sowie Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Abfall, welche für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen erforderlich sind.
Themenschwerpunkte
Mehr Informationen finden Sie hier: www.kenic.de/seminare/abfallmanagement/
Erlangung der Fachkunde als Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 9 AbfBeauftrV, § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV
Der Lehrgang ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, AZ: IB 223-5942/3.1 - 72 bundesweit anerkannt (Bescheid vom 30.01.2019).
Inhalt und Dauer des Lehrgangs entsprechen den rechtlichen Anforderungen der Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 2 AbfBeauftrV.