Alle direkten und einige indirekte Emissionen, die bei der Produktion von importierten Waren entstehen, müssen berechnet und dokumentiert werden. Für den neu eingeführten CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) müssen Unternehmen nun quartalsweise Daten in einem CBAM-Bericht einreichen, der Informationen über das Volumen der importierten Waren, ihre eingebetteten Emissionen und den im Drittland gezahlten Kohlenstoffpreis enthält.
Nach den ersten Perioden liegen Erfahrungen vor, wie dieser Bericht ausgefüllt werden kann. Damit die Meldung kein Buch mit sieben Siegeln bleibt, zeigt Ihnen unser Dozent, wie Sie Schritt für Schritt einen einfachen Bericht erstellen können. Geplant ist eine Live-Anmeldung, direkt über die EU-Website. Sollte diese ausfallen oder aus anderen Gründen nicht erreichbar sein, so wird der Dozent dies anhand von detaillierten Screenshots zeigen.
Wir können zwar nicht Ihre individuelle Meldung während des Seminars erstellen, jedoch tauchen erfahrungsgemäß immer an den gleichen Stellen Schwierigkeiten auf. Bringen Sie also gerne Ihre Fragen mit und wir versuchen, diese zu lösen.
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