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DORA – Spezialschulung Eingabe ins Informationsregister Praxistraining

Webinar - Deutsches Institut für Interne Revision e.V.

Gemäß des Digital Operational Resilience Act (DORA) müssen Unternehmen des Finanzsektors vom 30. April 2025 an ein Informationsregister führen. Darin sollen alle vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zwischen dem Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern enthalten sein. Die Unternehmen müssen die Register jährlich einreichen – und wenn die BaFin das verlangt. In DORA-Umsetzungsprojekten wird die praktische Eingabe ins Informationsregister selten praktisch trainiert. Dies birgt die Gefahr einer Nichterfüllung der Meldeerfordernisse oder auch der Falschmeldung durch die Fachzuständigen mit den entsprechenden Konsequenzen.

Das Seminar stellt die notwendigen praktischen Prozessanforderungen für die Eingabe ins Informationsregister dar. Werden die bisherigen Auslagerungen und Fremdbezüge als (kritische/wichtige) IKT-Dienstleister identifiziert, so unterliegen sie der Meldepflicht. In diesem Seminar wird ein Beispielfall für die Eingabe ins Informationsregister dargestellt und die daraus resultierenden Vorbereitungsarbeiten sowie Eingabeerfordernisse besprochen.

Es wird ein Übungsfall einer (kritischen/wichtigen) IKT-Dienstleistung dargestellt und exemplarisch die notwendigen Eingabedaten ermittelt, die für die praktische Eingabe in das Informationsregister notwendig sind.

Das Seminar geht auf die konkreten DORA-Umsetzungsanforderungen ein und stellt die praktische Umsetzung dar.
Termin Ort Preis*
10.03.2025 online 660,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Dauer/zeitlicher Ablauf:
8
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