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Des Mieters Balkonien - bauliche Änderungen und störender Gebrauch - wann der Vermieter einschreiten muss

Webinar - Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e. V.

Des Deutschen liebste Wohlfühloase - sich den Urlaub nach Hause holen – das ist Balkonien. Früher zum Wäsche trocknen, Rauchen und Abstellen genutzt, hat die Balkonnutzung in den letzten Jahren einen enormen Wandel erlebt. Grillen, Bepflanzung, Tierhaltung und Vögel füttern, Anbringen von Verglasung, Markisen, Sichtschutz und Balkonkraftwerk – Themen, die mittlerweile nicht nur die Vermieter und Mitmieter, sondern auch die Gerichte beschäftigen. Aber was gilt? Was ist vertragsgemäßer Gebrauch – und wo findet er seine Grenze? Was müssen Vermieter und Mitmieter dulden? Wann muss der Vermieter einschreiten und welche Möglichkeiten bestehen, um gegen Störungen des Hausfriedens vorzugehen?
Termin Ort Preis*
19.03.2025 online 300,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Seminarinhalte u.a.
▪ Bauliche Änderungen: Balkonkraftwerk – aktuelle Rechtslage (§ 554 BGB) und
Rechtsprechung,
▪ Sichtschutz, Markise und Verglasung – Urteile, die der Vermieter kennen muss,
▪ Rauchen, Grillen, Tierhaltung, Abstellraum: Grenzen des vertraglichen Gebrauchs,
▪ Wenn die Hüllen fallen - FKK auf Balkonien: habt euch nicht so!
▪ Rechtliche Handlungsoptionen des Vermieters, wenn sich Mieter nicht an die Regeln halten
Dauer/zeitlicher Ablauf:
10.00 bis 13.00 Uhr
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