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Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Seminar - aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH

Betriebsrat, Personalrat und SBV in der Ausschusssitzung
Termin Ort Preis*
24.03.2025- 28.03.2025 Berlin 1.962,31 €
13.10.2025- 17.10.2025 Willingen (Upland) 1.962,31 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Bildung auf betrieblicher Ebene
  • Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden?
  • Reicht ein Ausschuss auf Unternehmensebene aus?
  • Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG


Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses

  • Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht?
  • Analyse verschiedener Geschäftsordnungen
  • Best-Practice-Beispiele


Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

  • Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
  • Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
  • Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen
  • Vorschläge für betriebliche Investitionen hinsichtlich des Arbeitsschutzes
  • Auswertung von betrieblichen Unfallstatistiken
  • Handlungsmöglichkeiten in plötzlichen Krisensituationen
  • Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Information der Mitarbeiter


Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss

  • Personen im Arbeitsschutzausschuss
  • Zuständigkeiten
  • BR und SBV als aktive Mitglieder
  • Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure
  • Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss


Rolle des Betriebsrats

  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen
  • Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Tarifverträgen
  • Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Wahrnehmung von Beratungsrechten
  • Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG


Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss

Dauer/zeitlicher Ablauf:
5 Tage
Ziele/Bildungsabschluss:
  • Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
  • BR und SBV als Akteure in der Ausschusssitzung
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
  • Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
  • Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
Zielgruppe:
Betriebsrat; Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Personalrat
Seminarkennung:
4213/2025
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