Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.
Das Aufgabenspektrum des Sekretariats im Personalbereich verändert sich deutlich. Zunehmend werden sowohl Assistententätigkeiten als auch sachbearbeitende Funktionen erwartet. Um diese Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können, ist es notwendig, neben organisatorischen Fähigkeiten auch Basiswissen im Arbeitsrecht sowie Kenntnisse der Personalsachbearbeitung zu haben. Eignen Sie sich in unserem Seminar das erforderliche Know-how an!
Termin | Ort | Preis* |
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27.11.2024 | Wuppertal | 750,00 € |
Ein erster Überblick
Ziele und Aufgaben des Personalmanagements
Quo vadis? Aktuelle Trends und Entwicklungen im HR-Management
Die Assistenz
Achtung! Zur besonderen Verschwiegenheit der Assistenzen
Aber auch unerlässlich: Informations- und Kommunikationsaufgaben
Zusammenarbeit mit externen Gesprächspartner:innen
Die Assistenz als (erste/r) Ansprechpartner:in für die Beschäftigten und Führungskräfte
So geht’s: Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Chefentlastung in speziellen HR-Bereichen: Personalarbeit von A bis Z
Unterstützung beim Recruiting und bei der Personalauswahl
Einführung neuer Mitarbeiter:innen: Praktische Tipps für ein zeitgemäßes Onboarding
Mitarbeit bei Personalversetzung, -beförderung, -umgruppierung
Alles, was Sie über aktuelle Personalentwicklung und Aus- und Weiterbildung wissen sollten
Aufgabenbereiche bei der Beendigung: von der Abmahnung über die Kündigung bis zur Aufhebung
Moderne Personaladministration
E-Personalakten führen
Digitale Archivierung
Zeitgemäße Formulierungen für Mails und Briefe
Personalarbeit 4.0: Was heute wichtig ist
Flexibilisierung von Arbeit und Arbeitszeiten (Achtung: Vorschrift zur Zeiterfassung)
Mobile Recruiting und Candidate Experience
Betriebliches Gesundheitsmanagement und Work-Life-Balance
Unabdingbar: Ihr Programm zur Mitarbeiterbindung
Zu guter Letzt: Das Rechtliche
Aufgaben und Inhalte des Arbeitsrechts
Rechtsquellen, die Sie kennen sollten
Alle wichtigen Landes- und Bundesgesetze sowie Rechtsverordnungen
Die Aushangpflicht des Arbeitgebers / Dienstherrn
Welche Behörden prüfen den Betrieb – evtl. auch unangemeldet?