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Die Neuregelung der Betriebsratsvergütung

Webinar - FFB Forum für Betriebsräte - eine Marke der TALENTUS GmbH

1-Tag Online-Schulung

Der Gesetzesentwurf zu § 37 Abs. 4 BetrVG im Überblick

Die Neuregelung der Betriebsratsvergütung

Der Betriebsrat führt sein Amt unentgeltlich als Ehrenamt - auch bei kompletter Freistellung. Gleichzeitig erfolgt eine Befreiung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Doch die Höhe dieser Vergütung ist oft problematisch – schließlich darf der Betriebsrat weder begünstigt noch benachteiligt werden. Und wie soll eine mögliche Gehaltserhöhung entsprechend berechnet werden?

Das Urteil des BGH vom 10.01.23 hat die Unsicherheiten noch verstärkt. Im Raum Stand der Vorwurf der Untreue aufgrund der Gewährung unverhältnismäßig hoher Entgelte an freigestellte Betriebsräte, die die Zahlungen an die betriebsverfassungsrechtlich zutreffenden Vergleichsgruppen erheblich überstiegen.

Auf den Punkt gebracht:
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Vergütung von Betriebsräten soll nun für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden. Erfahren Sie, was der Entwurf für Ihre Betriebsratsarbeit wirklich bedeutet und welche Handlungsempfehlungen sich für die tägliche Arbeit ergeben.

Termin Ort Preis*
16.04.2025 online 712,81 €
11.06.2025 online 712,81 €
22.09.2025 online 712,81 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Seminar-Inhalte

Das „VW-Urteil“ des BGH

  • Vorstellung des Urteils
  • Konsequenzen aus dem Urteil: Unsicherheiten
  • Reaktion des Arbeitsgerichte

Das Amt des BR als Ehrenamt

  • Ehrenamt und Benachteiligungsverbot
  • Befreiung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung der Vergütung

Der Gesetzesentwurf zur Betriebsratsvergütung

  • Vorstellung der angedachten Neuregelung des § 37 Abs. 4 BetrVG
  • Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit

Regelungsmöglichkeit: Betriebsvereinbarung

  • mögliche Inhalte
  • Vergleichsgruppen
Zielgruppe:

Zielgruppe

  • alle Betriebsräte, bei denen Unklarheiten über die Betriebsratsvergütung besteht
  • Betriebsräte, die Regelungen zur Vergütung über eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber aushandeln wollen
Seminarkennung:
BR-BVG
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