Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
- Grundlagen des Eingruppierungsrechts
- Tarifvertragliche Eingruppierungsvorschriften
- Klärung zentraler Begriffe (Tarifautomatik, Tätigkeitsmerkmale, Arbeitsvorgang, Zeitanteil, sonstige Beschäftigte u.a.)
- Neudefinition der Bildungs- und (wissenschaftlichen) Hochschulabschlüsse (Bachelor, Master, Ausbildung nach BBiG)
- Prüfungserfordernisse
- Aufbau der Entgeltordnung einschließlich der handwerklich körperlichen Tätigkeiten
- Abgrenzung der Eingruppierung nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen und nach Spezialitätenmerkmalen (Grundsatz der Spezialität)
- Funktion und Bedeutung der Stellenbeschreibung für die Stellenbewertung
- Aktuelle Änderungen zum Eingruppierungsrecht
Dauer/zeitlicher Ablauf:
2 Tage (1. Tag: 9.00 bis 16.00 Uhr; 2. Tag: 9.00 bis 12.30 Uhr)
Ziele/Bildungsabschluss:
In der Veranstaltung werden zunächst Grundlagen der tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften, der Grundsatz der Tarifautomatik und seiner Auswirkungen auf die Eingruppierungspraxis sowie die Systematik der Entgeltordnung erläutert. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Interessierte, die eine allgemeine Einführung in das Eingruppierungsrecht für übergeordnete Bereiche benötigen. Buchen Sie uns als Inhouse-Veranstaltung!
Sie erhalten ein Teilnahmezertifikat.
Teilnahmevoraussetzungen:
Keine
Technische Voraussetzungen:
Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich ein audiovisuell fähiges Endgerät (Mikrofon und Kamera)
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Information mit Diskussion
Material:
Digitale Veranstaltungsunterlagen.
Zielgruppe:
Personalleiter/innen, Personalfachleute, Stellenbewerter/innen, Mitglieder von Bewertungskommissionen. Das Seminar richtet sich an die Tarifanwender TVöD-Bund, TVöD-VKA, TV-L, da die Kernvorschriften in allen drei Tarifverträgen gleich geregelt sind.