Seminar - ELBCAMPUS - Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg
DGUV Vorschrift 3 – Nachschulung auf dem neuesten Stand der Technik
Der Sachkundenachweis Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) gilt nicht ein Leben lang! In der Regel muss er alle zwei Jahre durch eine Nachschulung bestätigt werden. Ein wichtiger Aspekt dabei: Ohne entsprechende Teilnahmebestätigung besteht im Schadensfall bei Inbetriebnahme oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen keine rechtliche Absicherung. Die Spannbreite der von dieser Regelung betroffenen Tätigkeitsfelder reicht vom Aufzugsbau über die Haus- und Gebäudetechnisierung bis hin zur Windenergiegewinnung.
Termin | Ort | Preis* |
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26.03.2025 | Hamburg | 400,00 € |
24.09.2025 | Hamburg | 400,00 € |