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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk

Seminar - Bildungsakademie Handwerkskammer Konstanz

Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sind mit bestandener Gesellenprüfung nicht automatisch Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten. Sie haben zwar die Qualifikation dazu, müssen aber vom Unternehmer offiziell zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bestellt werden. Experten aus den Berufsgenossenschaften Metall und Elektro konnten ab der Zusammenführung der einzelnen Berufe zum Anlagenmechaniker 2003, der Feststellung zustimmen, dass Anlagenmechaniker SHK mit bestandener Gesellenprüfung alle Qualifikationen für eine Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten vermittelt bekommen.
Der Unternehmer muss feststellen, ob der Anlagenmechaniker SHK die Qualifikation besitzt, die er als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten benötigt. Oder er prüft, ob ein entsprechendes Zertifikat vorliegt, das die Qualifikation bestätigt. Diese Verantwortung obliegt in jedem Fall dem Unternehmer (DGUV 3).
Termin Ort Preis*
21.07.2025- 23.07.2025 Singen (Hohentwiel) 459,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
  • Grundlagen Elektrotechnik
  • Elektroinstallation
  • Messtechnik
  • Gerätemessung
  • Steuerungstechnik
Dauer/zeitlicher Ablauf:
Vollzeit: 27 Unterrichtseinheiten, 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ziele/Bildungsabschluss:
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk
Teilnahmevoraussetzungen:
Nach BGG 944Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss fürdie festgelegte Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
Förderung:
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG
Zielgruppe:
Auszubildende im 3. Lehrjahr und für Gesellen/Gesellinnen im SHK Handwerk (mit sehr guten elektrotechnischen Kenntnissen)
Seminarkennung:
1.001.174
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