Seminar - Rhein-Erft Akademie GmbH
Auffrischung der Fachkunde nach DGUV Grundsatz 313-002 und DGUV Regel 113-004
Nach dem Grundsatz DGUV Grundsatz 313-002 sind fachkundige Personen zum Freimessen verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und diese Fortbildung nachzuweisen (z. B. Teilnahme an einschlägigen Kursen, Tagungen und Fachveranstaltungen), um sich in allen Bereichen auf den aktuellen Stand zu halten. Die Fortbildung kann grundsätzlich auch innerbetrieblich erfolgen.
Empfohlener Schulungsintervall:
Für fachkundige Personen zum Freimessen sollte eine Auffrischung alle 3 – 5 Jahre erfolgen.
Hierbei sind beispielsweise zu berücksichtigen:
Termin | Ort | Preis* |
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19.05.2025 | Hürth | Gratis |
04.12.2025 | Hürth | Gratis |