Webinar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Termin | Ort | Preis* |
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26.11.2024 | online | 445,00 € |
Die Rechtsverpflichtung für die Leitung von Deponien verantwortlichen Personen, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in § 4, Abs. 2 DepV geregelt
Als einem der ersten Seminaranbieter ist dem Umweltinstitut Offenbach die Anerkennung gemäß § 4 Nr. 2 DepV zur Durchführung von Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals erteilt worden. Notwendig wurde ein Anerkennungsverfahren durch die erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung, die seit 01. Dezember 2011 gültig ist. Dies bedeutet für das Leitungspersonal von Deponien, dass ein Lehrgang gemäß § 4 DepV ohne Anerkennung praktisch wertlos ist.
Die Anerkennung wurde am 02. Februar 2012 vom RP-Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, ausgesprochen.
Mit § 4 der Deponieverordnung werden die Deponiebetreiber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Deponie verantwortlichen Personen durch geeignete Fortbildungen über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügen. Hierzu sind mindestens alle zwei Jahre geeignete Fachlehrgänge zu besuchen.
Inhalte
Vorstellungsrunde / Einführung in die Thematik, Übersicht über gesetzliche Grundlagen, generelle anlagenbezogene und betriebliche Anforderungen, Normenhierarchie
Deponieerrichtung, Deponieweiterbetrieb,
Nachweispflichten, Register, Annahmevorschriften
Überwachung, Organisation und Dokumentation
Erwerb oder Erhalt der Fachkunde gemäß § 4 der Deponieverordnung. Darüber hinaus werden praxisnahe Tipps zur Bewältigung der vielfältigen Problemstellungen beim Deponiebetrieb gegeben.
Mit diesem Fachlehrgang, der sich in erster Linie an verantwortliche Personen wendet, werden die notwendigen deponiespezifischen Kenntnisse, wie sie von der Deponieverordnung verlangt werden, vermittelt.