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Fernstudium Basiskurs (80UE)

E-Learning - NetZero Academy

Flexibel zum Energieberater – Dein Studium, Dein Tempo!
Lerne wann und wo Du willst – mit unserer berufsbegleitenden Weiterbildung „Fernstudium Energieberater“ bleibst Du maximal flexibel. Der Kurs ist auf sechs Monate ausgelegt, aber Du hast bis zu zwölf Monate Zeit, um ihn abzuschließen.

Was Dich erwartet:
✅ Basiskurs zum Energieberater:in
✅ Know-how in Energieeffizienz, Gebäudehüllen & Anlagentechnik
✅ Alles über rechtliche Vorgaben, Sanierungen & Neubauten

Starte jetzt & werde Energieexperte! 🚀
Termin Ort Preis*
05.05.2025 online 1.800,00 €
02.06.2025 online 1.800,00 €
07.07.2025 online 1.800,00 €
04.08.2025 online 1.800,00 €
01.09.2025 online 1.800,00 €
06.10.2025 online 1.800,00 €
03.11.2025 online 1.800,00 €
01.12.2025 online 1.800,00 €

Alle Termine anzeigen

*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Studieninhalte
Modul 1: Anwendung des GEG in der Praxis
Modul 2: Bestandsaufnahme und Dokumentation
Modul 3: Beurteilung der Gebäudehülle
Modul 4: Energetische Grundlagen
Modul 5: Anlagentechnik
Modul 6: Strom aus erneuerbaren Energien & Lüftungsanlagen
Modul 7: Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise
Modul 8 & 9: Beratung, Planung und Umsetzung (Teil 1 & 2)
Dauer/zeitlicher Ablauf:
6 Monate
Ziele/Bildungsabschluss:
Nach bestandener Prüfung können Absolventen einen Vertiefungskurs absolvieren um in die Energieeffizienz-Expertenliste der Dena aufgenommen werden mit der Vertiefung für Baudenkmal
Teilnahmevoraussetzungen:
Dieser Kurs ist speziell für Hochschulabsolventen konzipiert und umfasst 80 Unterrichtseinheiten. Er richtet sich an alle, die die Voraussetzungen für die Ausstellung von Energieausweisen nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen, insbesondere nach den ersten beiden Ansätzen (1 & 2).
Förderung:
Bildungsgutschein
Zielgruppe:
Dieser Kurs ist für Hochschulabsolventen gedacht und umfasst 80 Unterrichtseinheiten. Er richtet sich an Absolventen, die die Voraussetzungen für die Ausstellung von Energieausweisen nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Besonders wichtig sind dabei die ersten beiden Ansätze (1 & 2).
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