Webinar - EIPOS Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH
Fluchtwege und Notausgänge müssen sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten. Die ASR A 2.3 konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgänge des Punktes 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung, um im Gefahrenfall das sichere Verlassen einer Arbeitsstätte zu gewährleisten.
Sie erlernen die Zielsetzung (Schutzziele) des Einrichtens und Betreibens von Fluchtwegen und Notausgängen, üben die Anwendung der ASR A 2.3 an Praxisbeispielen und besprechen die Integration in Brandschutzkonzepte kennen.
Termin | Ort | Preis* |
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21.03.2025 | online | 205,00 € |
Gesetzliche Grundlagen
Schutzziele aus ArbSchG und Anforderungen aus ArbStättV
Anwendung der ASR A 2.3
Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten nach dem Stand der Technik (Vermutungswirkung)
Grundanforderungen an Fluchtwege
Auswahl, Anzahl, Abmessungen und Anordnung, sowie Treppen, Türen und Tore in Fluchtwegen am Praxisbeispiel
Besonderheiten
Gefangene Räume, Rettungsgeräte der Feuerwehr, Gefahrstofflager und elektr. Betriebsräume
Begründete Abweichungen von der ASR A 2.3
Gefährdungsbeurteilung mit Praxisbeispielen
13:00 – 16:15 Uhr