Fortbildung für Sachkundige nach Chemikalienverbotsverordnung Aktualisierung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
Seminar - KIT - Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)
Sachkundige Personen nach § 11 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV), deren Sachkundebescheinigung länger als 6 Jahre zurückliegt, sind verpflichtet, an einer Fortbildung einer ankerkannten Einrichtung teilzunehmen. Zur Aktualisierung der Sachkunde ist keine Prüfung vorgeschrieben. In dieser Fortbildung zur Auffrischung der umfassenden Sachkunde erhalten Sie ein Update über die aktuellen chemikalienrechtlichen Regelungen und die Änderungen in benachbarten Rechtsgebieten mit Schwerpunkt auf der Vorstellung der novellierten ChemVerbotsV. Das Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt ist als Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 ChemVerbotsV anerkannt und stellt im Anschluss an die Veranstaltung eine entsprechende Bescheinigung aus.
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