Seminar - TÜV Rheinland Akademie GmbH
Laserschutzbeauftragte müssen sich gemäß Arbeitsschutzverordnung OStrV und den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung regelmäßig fortbilden und ihre Fachkenntnisse zum Laserschutz auf den aktuellen Stand bringen. Hierzu müssen Laserschutzbeauftrage spätestens nach jeweils fünf Jahren erneut einen Kurs besuchen.
Diese Schulung erfüllt die Anforderung an die Fortbildung von bestellten Laserschutzbeauftragten nach § 5 OStrV, TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines sowie nach DGUV Grundsatz 303-005, welcher die Aus- und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten regelt.
Termin | Ort | Preis* |
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09.10.2025 | Nürnberg | 708,05 € |
Amtierende Laserschutzbeauftragte und alle Personen, welche sich mit der betrieblichen Arbeitssicherheit beschäftigen und ihre speziellen Kenntnisse zum Laserschutz vertiefen wollen.