Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
- Begriff, Bedeutung und Funktion von Personalakten
- Grundbegriffe und Grundlagen des Personalaktenrechts und die aktuelle Rechtsprechung
- Materiell-rechtlicher und formeller Personalaktenbegriff
- Personalaktenführung
- Vollständigkeit, Offenheit, Vertraulichkeit
- Pflichten der Personalabteilung beim Anlegen und Führen von Personalakten
- In die Personalakte aufzunehmende und nicht aufzunehmende Unterlagen
- Aufbewahrungsfristen
- Inhalt und Aufbau der Personalakte (Haupt-/Grund- und so genannte Teil-/Nebenakten)
- Beteiligung von Beschäftigten bei der Führung der Personalakten (u.a. Einsichtnahme, Anhörung, Berichtigung und Entfernung von Unterlagen)
- Entnehmen von Vorgängen aus der Personalakte
- Geheimhaltungsgebot
- Personalaktenrecht und Datenschutzrecht
- Ausblick auf die Digitalisierung von Personalakten
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag (9.00 - 16.00 Uhr)
Ziele/Bildungsabschluss:
Personalakten sollen umfassend und lückenlos Auskunft geben über die Herkunft, Ausbildung, den beruflichen Werde- und Bildungsgang sowie sonstige relevante beruflichen Daten. Während der Arbeitgeber im Rahmen seiner Nebenpflichten grundsätzlich für das Anlegen und Führen der Personalakte verantwortlich ist, muss dieser darüber hinaus bestimmte Einsichts- und Berichtigungsansprüche der Beschäftigten sowie Aufbewahrungsfristen beachten, die aus verschiedenen Rechtsnormen abzuleiten sind.
Allerdings regeln die in unterschiedlichen Gesetzen hinterlegten Vorgaben nur wenige den Alltag des Führens von Personalakten betreffende Erfordernisse.
Im Seminar lernen Sie, Personalakten systematisch und adäquat anzulegen und zu führen und Sie lernen die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Keine
Technische Voraussetzungen:
Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich ein audiovisuell fähiges Endgerät mit Mikrofon und Kamera.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Information mit Diskussion; Einzel- und Gruppenarbeit
Material:
Digitale Seminarunterlagen.
Zielgruppe:
Personalleiter/innen, Personalfachleute, Personalsachbearbeiter/innen, Datenschutzbeauftragte, Beschäftigte aus IT-Abteilungen, die mit der Einführung der digitalen Personalakte befasst sind, sofern das Unternehmen die Einführung der elektronischen Personalakte plant, Betriebsratsmitglieder.