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Gepr. Technische*r Fachwirt*in IHK

Seminar - IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH

Wenn Sie den beruflichen Erfolg dort suchen, wo technische und kaufmännische Kenntnisse gebraucht werden, ist diese Qualifikation genau richtig. Übernehmen Sie anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben im Einkauf, Vertrieb, Kundenservice, Logistik, Materialwirtschaft und Qualitätsmanagement. Inklusive schriftlicher Teil der Ausbilderprüfung.
Termin Ort Preis*
17.02.2025- 01.12.2026 Heilbronn 4.300,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Teil 1: Technische Qualifikationen

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

Werkstofftechnologie und Technische Kommunikation

Fertigungs- und Betriebstechnik
- Steuerungstechnik
- CAD/CAM-Techniken
- Automatisierungssysteme
- Instandhaltung
- Fördertechnik
- Fertigungstechnik

Teil 2: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft

Unternehmensführung

Rechnungswesen
- Industrielles Rechnungswesen/Controlling

Recht und Steuern
- Recht
- Steuern

Teil 3: Handlungsspezifische Qualifikationen

Absatzwirtschaft

Materialwirtschaft

Produktionswirtschaft
- Produktionsplanung
- Produktionsprogrammplanung
- Produktionssteuerung
- Produktionsüberwachung
- Arbeitsvorbereitung

Führung und Zusammenarbeit

Qualitätsmanagement, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Dauer/zeitlicher Ablauf:
820 Stunden
Ziele/Bildungsabschluss:
IHK-Prüfungszeugnis / Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in
Material:
zuzüglich 250,00 € Literaturkosten, 59,00 € IHK-Zulassungsgebühr, 895,00 € IHK-Prüfungsgebühr
Förderung:
Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein
Zielgruppe:
Der Gepr. Technische Fachwirt besteht aus drei Teilen. Der erste Teil sind die Technischen Qualifikationen, der zweite Teil die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen und der dritte Teil sind die Handlungsspezifischen Qualifikationen. Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/fortbildungsordnungen/de/technischer-fachwirt-gepruefter-technische-fachwirtin-gepruefte.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Zur Prüfung in den Prüfungsteilen Technischen Qualifikationen (TQ) und die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (WQ) ist zugelassen wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf
ODER
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännische oder gewerblich-technischen Bereich
ODER
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist

Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ) ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
1. den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile WQ und TQ und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis

Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes aufweisen.
Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. 3 der Verordnung folgende:
§ 1 (3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betriebl. Funktionsfeldern Materialwirtschaft/Logistik, Absatzwirtschaft, Einkauf, Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung, Entwicklung/Konstruktion und Betriebserhaltung/Produktion insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:

1. Produktionsabläufe überwachen, über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch umsetzen. Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft planen und durchführen. Sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten,

2. die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten, rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und beteiligte betriebl. Bereiche informieren, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen und Fachabteilungen beraten. Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter der Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und arbeitsrechtlichen Bestimmungen delegieren. Die Mitarbeiter zu selbstständigen, verantwortlichen Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen, die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen und qualifizieren sowie die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten.

Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn-Franken.

https://heilbronn.ihk.de/produktmarken/bildung/weiterbildung/weiterbildungsprofile-a-z/technische-r-fachwirt-in-4760322

Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Seminarkennung:
30157H
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