Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Teil 1: Technische Qualifikation
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
Werkstofftechnologie und Technische Kommunikation
Fertigungs- und Betriebstechnik
- Steuerungstechnik
- CAD/CAM-Techniken
- Automatisierungssysteme
- Instandhaltung
- Fördertechnik
- Fertigungstechnik
Teil 2: Wirtschaftsbezogene Qualifikation
Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft
Unternehmensführung
Rechnungswesen
- Industrielles Rechnungswesen/Controlling
Recht und Steuern
- Recht
- Steuern
Teil 3: Handlungsspezifische Qualifikation
Absatzwirtschaft
Materialwirtschaft
Produktionswirtschaft
- Produktionsplanung
- Produktionsprogrammplanung
- Produktionssteuerung
- Produktionsüberwachung
- Arbeitsvorbereitung
Führung und Zusammenarbeit
Qualitätsmanagement, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Technische Voraussetzungen
- PC oder Laptop
- Microsoft Windows 7 oder höher, Mac OS X 10.8 (Mountain Lion) oder höher
- Kamera
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und 1 Mbps im Upload https://www.google.com/search?q=speedtest
Dauer/zeitlicher Ablauf:
820 Stunden
Ziele/Bildungsabschluss:
IHK-Prüfungszeugnis / Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in
Material:
zuzüglich 250,00 € Literaturkosten, 59,00 € IHK-Zulassungsgebühr, 895,00 € IHK-Prüfungsgebühr
Förderung:
Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein
Zielgruppe:
Der Gepr. Technische Fachwirt besteht aus drei Teilen. Der erste Teil sind die Technischen Qualifikationen, der zweite Teil die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen und der dritte Teil die Handlungsspezifischen Qualifikationen. Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/fortbildungsordnungen/de/technischer-fachwirt-gepruefter-technische-fachwirtin-gepruefte.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen Technischen Qualifikationen (TQ) und die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (WQ) ist zugelassen wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf
ODER
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännische oder gewerblich-technischen Bereich
ODER
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ) ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfungsteile Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen
innerhalb der letzten fünf Jahre, und
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes aufweisen.
Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. 3 der Verordnung folgende:
§ 1 (3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betriebl. Funktionsfeldern Materialwirtschaft/Logistik, Absatzwirtschaft, Einkauf, Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung, Entwicklung/Konstruktion und Betriebserhaltung/Produktion insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:
1. Produktionsabläufe überwachen, über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch umsetzen. Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft planen und durchführen. Sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten,
2. die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten, rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und beteiligte betriebl. Bereiche informieren, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen und Fachabteilungen beraten. Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter der Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und arbeitsrechtlichen Bestimmungen delegieren. Die Mitarbeiter zu selbstständigen, verantwortlichen Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen, die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen und qualifizieren sowie die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
https://heilbronn.ihk.de/produktmarken/bildung/weiterbildung/weiterbildungsprofile-a-z/technische-r-fachwirt-in-4760322
Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Seminarkennung:
30159H