Als Vertriebsspezialist lernen Sie, wie Sie Marketinginstrumente und Vertriebswege zielgruppengerecht nutzen können, um Ihren Unternehmenserfolg langfristig zu festigen. Das Wissen über Arbeits- und Entscheidungstechniken stehen genauso auf dem Programm wie Techniken des Beratungs-, Verhandlungs- und Verkaufsgesprächs. Zentrales Element der Vorbereitungslehrgänge sind verschiedene Praxistrainings, in denen Vertriebssituationen erprobt werden. Darüber hinaus können die Teilnehmenden in einer Projektwerkstatt ihre Vertriebserfahrungen austauschen und analysieren.
Marketinginstrumente und Vertriebswege sowie Maßnahmen der Kundengewinnung und -bindung zielgruppengerecht auswählen, einsetzen und unter Anwendung geeigneter informations- und kommunikationstechnischer Systeme für die vertriebliche Tätigkeit nutzen.
Vertriebliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung geeigneter Arbeits- und Entscheidungstechniken effizient organisieren und dokumentieren.
Kunden gewinnen, im Nachgang zu Beratungs-, Verhandlungs- und Verkaufsgesprächen betreuen, Folgeaufträge generieren und die langfristige Kundenbindung sichern.
Beratungs-, Verhandlungs- und Verkaufsgespräche kundenorientiert vorbereiten, professionell und verhandlungssicher führen.
Eigene Verhaltensweisen und die des Kunden reflektieren sowie Konflikte konstruktiv lösen.
Angebote erstellen sowie Vertragsabschlüsse vorbereiten.
Zugelassen wird, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf oder
eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine einjährige Berufspraxis oder mindestens 90 ECTS-Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Abweichend davon kann auch zugelassen werden, wer nachweisen kann, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, die mit der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Pfrüfung rechtfertigen
Förderung:
Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem 50. Lebensjahr um 50%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
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