Seminar - IHK-Akademie Koblenz e.V.
Termin | Ort | Preis* |
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22.09.2025- 06.05.2028 | Bad Kreuznach | 7.625,00 € |
22.09.2025- 06.05.2028 | Montabaur | 7.625,00 € |
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Organisation"
Handlungsbereich "Führung und Personal"
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik,oder zum/zur Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik , 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. über die in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüfe/- Industriemeister/-in -Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuk" nach § 1 Absatz 3 aufweisen. Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zugelasseb, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, kenntnisse und Fähigkeiten (berifliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die zusalssung zur Prüfung rechtfertigen.