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Geprüfte/-r Industriemeister/-in Kunststoff/Kautschuk

Seminar - IHK-Akademie Koblenz e.V.

Werden Sie Meister auf Ihrem Gebiet!
Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst der Bedarf an Führungskräften. Mit Ihrer persönlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz, nach Abschluss der Prüfung, sind Sie als moderne, technische Führungskraft unverzichtbar.
Termin Ort Preis*
22.09.2025- 06.05.2028 Bad Kreuznach 7.625,00 €
22.09.2025- 06.05.2028 Montabaur 7.625,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Verarbeitungstechnik
  • Betriebstechnik
  • Werkstoffe
  • Produktionsprozesse

Handlungsbereich "Organisation"

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Handlungsbereich "Führung und Personal"

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement
Ziele/Bildungsabschluss:
Der anerkannte Abschluss „Geprüfte/-r Industriemeister/-in Kunststoff/Kautschuk“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 eingeordnet, also auf dem gleichen Niveau wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen.

Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.
Teilnahmevoraussetzungen:

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik,oder zum/zur Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik , 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3.  eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

1. das Ablegen des Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 

2. über die in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüfe/- Industriemeister/-in -Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuk" nach  § 1 Absatz 3 aufweisen. Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zugelasseb, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, kenntnisse und Fähigkeiten (berifliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die zusalssung zur Prüfung rechtfertigen.

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