Seminare
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Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall

Seminar - IHK-Akademie Koblenz e.V.

Werden Sie Meister auf Ihrem Gebiet!
Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst der Bedarf an Führungskräften. Mit Ihrer persönlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz, nach Abschluss der Prüfung, sind Sie als moderne, technische Führungskraft unverzichtbar.
Termin Ort Preis*
06.03.2025- 13.11.2027 Neuwied 7.385,00 €
22.09.2025- 06.05.2028 Bad Kreuznach 7.385,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Ausbildung der Ausbilder


Fachübergreifende Basisqualifikation:

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen:

  • Technik (Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik)
  • Organisation: (Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz)
  • Führung und Personal: (Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement)
Ziele/Bildungsabschluss:
Der anerkannte Abschluss „Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 eingeordnet, also auf dem gleichen Niveau wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen.

Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.
Teilnahmevoraussetzungen:

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifiaktionen" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:

1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" und

2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiters Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Absweisend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifiaktionen erworebn haat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

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