Fernlehrgang - sgd Studiengemeinschaft Darmstadt GmbH
Sie erwerben alle Kenntnisse und Fertigkeiten, um im Einzel-, Groß- und Außenhandel eigenständig Aufgaben der Planung, der Führung sowie der Kontrolle von handelsspezifischen Aufgaben und Sachverhalten wahrzunehmen.
Dabei vermitteln wir Ihnen, wie Sie als Führungskraft Veränderungen im Unternehmen mittragen und durchsetzen. In zahlreichen Fallstudien spielen Sie am Beispiel betrieblicher Situationen das Gelernte realitätsnah durch.
Sie werden mit anspruchsvollen Aufgaben und unterschiedlichsten Problemen konfrontiert und lernen, diese erfolgreich zu meistern. Auf diese Weise erfahren Sie, worauf es später in der Praxis ankommt.
Mithilfe einer Lernsoftware zum Thema Präsentation üben Sie sich darin, professionelle Vorträge zu halten und Ihre Kompetenzen überzeugend zu vermitteln.
Termin | Ort | Preis* |
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Beginn jederzeit möglich | ortsunabhängig | auf Anfrage |
Als Handelsfachwirt vereinen Sie umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Managementqualitäten und haben damit ideale Voraussetzungen für Ihren beruflichen Aufstieg und mehr Gehalt.
Mit einer erfolgreichen Weiterbildung besitzen Sie das betriebswirtschaftliche Rüstzeug, um ins mittlere Management aufzusteigen. Ihnen stehen nun Positionen als Abteilungs-, Filial- oder Verkaufsleiter, Vertriebsrepräsentant oder zum Beispiel als Key-Account-Manager offen – Positionen, die sonst nur mit einem akademischen Hintergrund möglich sind. Nicht umsonst gilt der Abschluss als Fachwirt als gleichwertig mit dem akademischen Bachelor.
Abschluss
Sie erhalten nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme und als Bestätigung Ihrer Leistungen das sgd-Abschlusszeugnis, auf Wunsch auch in englischer Sprache als international verwendbares Dokument.
Wenn Sie die IHK-Prüfung bestehen, erhalten Sie den Abschluss „Geprüfte/r Handelsfachwirt/in (IHK)“.
Kursteilnahme: Sie sollten eine kaufmännische Ausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung im Handel mitbringen.
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung: (Diese Voraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung erfüllt sein.)
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie
Außerdem können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise den Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten belegen, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.