Fernlehrgang - sgd Studiengemeinschaft Darmstadt GmbH
Termin | Ort | Preis* |
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Beginn jederzeit möglich | ortsunabhängig | auf Anfrage |
In diesem Lehrgang erhalten Sie das Fachwissen für leitende Funktionen im Personalmanagement. Die Lerninhalte orientieren sich am Rahmenstoffplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Dadurch lernen Sie alles, was Sie für die IHKPrüfung zur/zum „Geprüften Personalfachfrau/-mann (IHK)“ benötigen.
Im Detail eignen Sie sich vielfältige Kompetenzen an – von der Organisation über den rechtlichen Rahmen bis zum Marketing und Controlling der Personalarbeit. Darüber hinaus beschäftigen Sie sich intensiv mit der Moderation zwischen verschiedenen Akteuren innerhalb Ihres Unternehmens. Denn im Personalmanagement arbeiten Sie an der Schnittstelle zwischen Geschäftsführung und jedem einzelnen Mitarbeiter. Dies erfordert kommunikatives und diplomatisches Feingefühl. Sie lernen ebenfalls, Gespräche so zu gestalten, dass sie zu guten fachlichen Ergebnissen führen.
Mit dem Kurs absolvieren Sie die klassische Aufstiegsfortbildung im Personalwesen. Durch Ihr Fachwissen und den IHK-Abschluss haben Sie die Möglichkeit, direkt von der Sachbearbeitung ins Personalmanagement aufzusteigen.
Wenn Sie künftig als Personalreferent, Abteilungsleiter oder Teamleiter arbeiten möchten, ist dieser Kurs genau richtig für Sie. Fachlich haben Sie damit sogar das Potenzial, die komplette Personalleitung zu verantworten.
Aufstiegschancen bietet der Kurs besonders Mitarbeitern aus der Personalsachbearbeitung sowie aus kaufmännischen, verwaltenden oder sozialen Berufen. Auch Mitarbeiter aus den Bereichen Sekretariat und Assistenz sichern sich mit der Qualifikation langfristig gute Job-Perspektiven.
Kursteilnahme: Sie verfügen über Berufserfahrung aus einem kaufmännischen, verwaltenden oder sozialen Beruf.
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung: (Diese Voraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung erfüllt sein.) Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie
Außerdem können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise den Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten belegen, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung müssen Sie den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO erbringen.