Seminar - KIT - Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)
Gemäß § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 müssen Kranführer*innen und Anschläger*innen nach der Grundausbildung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine auf die betrieblichen Gegebenheiten abgestimmte Unterweisung weitergebildet werden. Wir empfehlen, die gesundheitliche Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung gemäß DGUV Grundsätze nach G 25.2 feststellen zu lassen.
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