Seminare
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Laserschutzbeauftragte nach OStrV, TROS, DGUV 11

Seminar - Bildungsakademie Handwerkskammer Konstanz

In diesem Laserschutzseminar werden die geforderten Inhalte aus der TROS als Grundlage für die fachliche Voraussetzung für die Arbeit als Laserschutzbeauftragter nach §5 OStrV vermittelt (anerkanntes Seminar nach OStrV iVm. TROS). Zusätzlich werden die Inhalte der DGUV 11 (ehem. BGV B2) behandelt. Im Anschluss an den Laserschutzkurs erhält der Teilnehmer eine Lehrgangsbescheinigung über die Teilnahme am Seminar zum Laserschutzbeauftragten.
Das Laserschutzseminar richtet sich an Personen aus den Anwendungsbereichen Handwerk, technische Anwendungen, Industrie, Lasershow.
Termin Ort Preis*
20.02.2026 Waldshut-Tiengen 349,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Inhalte des Kurses zum Laserschutzbeauftragten

  • Begrifflichkeiten, physikalische Grundlagen, Anwendungstypisierung
  • Gefährdungen, Gefahrenpotenzial, Arbeitsschutz
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Gesetzliche und rechtliche Grundlagen
  • Laserklassen nach DIN EN 60825-1
  • Aufgaben des Laserschutzbeauftragten, Rechte, Pflichten
  • Maximalwerte für Strahlenbelastung, Expositionsgrenzwerte
  • Unterweisung weiterer Personen
  • Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen
  • Sicherer Betrieb eines Lasersystems
  • Fachvertiefungen
Dauer/zeitlicher Ablauf:
Vollzeit: 8,5 Unterrichtseinheiten, Mo 09:00 - 18:00 Uhr
Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnehmer müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen. Dies ist für das Verständnis des Seminars und das spätere Wirken als Laserschutzbeauftragter zwingend erforderlich (Gesetze, Normen, Richtlinien, Behördenkommunikation).Spezielle Vorkenntnisse in der Anwendung von Lasersystemen sind nicht erforderlich.
Förderung:
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG
Seminarkennung:
1.000.698
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