Webinar - TÜV Rheinland Akademie GmbH
Betriebe und Institute, die Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 einsetzen, müssen nach der Arbeitsschutzverordnung OStrV und den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung mindestens einen Mitarbeiter schriftlich zum Laserschutzbeauftragten bestellen und zu einer entsprechenden Schulung schicken.
Diese Schulung erfüllt die Anforderung an die allgemeine Ausbildung von Laserschutzbeauftragten für technische Laseranwendungen nach § 5 OStrV, TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines sowie nach DGUV Grundsatz 303-005, welcher die Aus- und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten regelt.
Termin | Ort | Preis* |
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07.10.2025- 08.10.2025 | online | 1.118,60 € |
Der Kurs endet mit einem Test zum Nachweis der erworbenen Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß § 5 OStrV / TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines für technische Laseranwendungen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat.
Alle Personen, die zum Laserschutzbeauftragten bestellt werden und den sicheren Laserbetrieb überwachen sollen.