Die EG hat mit zahlreichen Drittländern Verträge geschlossen, in denen gegenseitig Zollvergünstigungen eingeräumt werden. Dabei sind genau definierte Anforderungen an den Ursprung der Waren und an dessen Nachweis geknüpft. Die Verpflichtung zum Nachweis obliegt regelmäßig dem Exporteur, der in vielen Fällen auf die Mitwirkung der Lieferanten von Handelswaren oder Vorerzeugnissen angewiesen ist. In diesem Zusammenhang gibt es sowohl bei den Anfordernden als auch bei den ausstellenden Unternehmen oftmals eine ganze Reihe von Fragen über Inhalt und Aufbau der Lieferantenerklärungen. Die Teilnehmer erhalten die aktuellen Informationen über die Erfordernisse und Verpflichtungen, den vorgeschriebenen Inhalt sowie den Aufbau von Lieferantenerklärungen.
Mitarbeiter aus international operierenden Unternehmen, die Lieferantenerklärungen abgeben oder die Erklärungen bei Ihren Lieferanten und von deren Zulieferern anfordern
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