Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und EU-Lieferkettenrichtlinie - Online
Webinar - IFM Institut für Managementberatung GmbH
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement umsetzenUnternehmen sind heute im Bereich des Lieferkettenmanagements mit neuen Herausforderungen und einer anspruchsvollen Gesetzeslage konfrontiert. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz, LkSG) gilt seit 2024 für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Darüber hinaus sind auch kleine und mittlere Unternehmen indirekt vom Gesetz betroffen, wenn sie LkSG-pflichtige Großunternehmen beliefern. Ende Mai 2024 stimmte die EU der „EU-Lieferkettenrichtlinie“ zu (auch: Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD oder CS3D). Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die C...
Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Vertragsgestaltung
Inhalte der Grundsatzerklärung
Plan zur Vermeidung von Risiken
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Lieferantenauswahl, der Lieferantenentwicklung und den Lieferantenaudits
Vertragsgestaltung bei Neuverträgen und Anpassung bestehender Verträge
Formulierung eines Lieferantenkodex (Code of Conduct) bzw. eines Zulieferer-Kodex
Vertragliche Zusicherung von Kontroll- und Auditrechten
Vereinbarung von Freistellungsklauseln und außerordentlichen Kündigungsklauseln
Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, Abhilfemaßnahmen bei Missständen
Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
Verfassung einer Verfahrensordnung, Identifikation der wichtigsten Zielgruppen und passender Beschwerdekanäle
Dokumentations- und Berichtspflichten
Beantwortung des Online-Fragebogens des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Verhältnis zu Berichtspflichten auf der Basis von anderen Regelungen wie der CSRD
Umgang mit Betriebsgeheimnissen, Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte
Aufbewahrungspflichten und Anforderungen an die interne Dokumentation
Behördliche Kontrolle und mögliche Sanktionen
Praxistipps und -hilfen für die Umsetzung, weiterführende Informationsquellen
Dauer/zeitlicher Ablauf:
2 Tage
Ziele/Bildungsabschluss:
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement umsetzenUnternehmen sind heute im Bereich des Lieferkettenmanagements mit neuen Herausforderungen und einer anspruchsvollen Gesetzeslage konfrontiert. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz, LkSG) gilt seit 2024 für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Darüber hinaus sind auch kleine und mittlere Unternehmen indirekt vom Gesetz betroffen, wenn sie LkSG-pflichtige Großunternehmen beliefern. Ende Mai 2024 stimmte die EU der „EU-Lieferkettenrichtlinie“ zu (auch: Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD oder CS3D). Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die CSDDD schafft erstmals europaweit eine einheitliche Regelung, die Unternehmen dazu verpflichtet, den Schutz von Menschenrechten und die Einhaltung hoher Umweltstandards entlang ihrer gesamten globalen Liefer- und Wertschöpfungskette sicherzustellen und einen Klimaplan aufzustellen.Die Anpassung an die Vorgaben der europäischen Lieferkettenrichtlinie wird das deutsche LkSG in wesentlichen Punkten noch verschärfen – insbesondere durch die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung. Die Sorgfaltspflichten laut den Vorgaben der CSDDD gelten entlang der gesamten vor- und nachgelagerten Lieferkette – also für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen aber auch für nachgelagerte Aktivitäten wie dem Vertrieb, dem Transport und der Lagerung. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie jetzt handeln müssen, um das LkSG vor dem Hintergrund der CSDDD umzusetzen. Unsere Expert:innen vermitteln Ihnen praxisnahe Wege zur Einbindung der Sorgfaltspflichten in Ihr Lieferkettenmanagement. Mit diesem Wissen können Sie Ihre Beschaffung nachhaltig und zukunftstauglich gestalten.
*Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe:
Mitarbeiter:innen und Führungskräfte aus den Bereichen Einkauf und Beschaffung, Compliance, Internal Audit, Nachhaltigkeit, Strategie, Human Resources, Risikomanagement und Qualitätsmanagement; Menschenrechtsbeauftragte; Mitglieder des Betriebsrats; Geschäftsführung, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Seminarkennung:
30698_o
Anbieterinformationen
IFM Institut für Managementberatung GmbH
Herr Andreas Friedhoff Prenzlauer Allee 180
10405 Berlin
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