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Nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) - Online

Webinar - IFM Institut für Managementberatung GmbH

Unternehmen sind heute im Bereich des Lieferkettenmanagements mit neuen Herausforderungen und einer anspruchsvollen Gesetzeslage konfrontiert. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz, LkSG) gilt seit 2024 für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Darüber hinaus sind auch kleine und mittlere Unternehmen indirekt vom Gesetz betroffen, wenn sie LkSG-pflichtige Großunternehmen beliefern. Ende Mai 2024 stimmte die EU der „EU-Lieferkettenrichtlinie“ zu (auch: Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD oder CS3D). Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die CSDDD schafft erstmals europaweit eine einhei...
Termin Ort Preis*
15.07.2024- 16.07.2024 online 1.499,40 €
09.09.2024- 10.09.2024 online 1.499,40 €
18.11.2024- 19.11.2024 online 1.499,40 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
  • Politische und rechtliche Rahmenbedingungen
    • Internationales Umfeld – Leitprinzipien von UN, OECD und ILO
    • Angrenzende europäische Gesetzgebung
    • Nationale Regelungen einzelner EU-Mitgliedsstaaten
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
    • Adressatenkreis, Auswirkungen auf direkt betroffene Unternehmen und auf zuliefernde Unternehmen
    • Umzusetzende Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und bei direkt sowie indirekt zuliefernden Unternehmen, Konsequenzen bei Verstößen
    • Geschützte Rechtspositionen / Schutzgüter in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz
    • Haftungsrisiken (Neuer zivilrechtlicher Haftungstatbestand)
    • Angemessenheitsvorbehalt und Wirksamkeitsgebot
  • Verankerung in Strategie und Organisation
  • Aufbau eines Risikomanagementsystems
    • Ermittlung und Gewichtung der relevanten Risiken
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Vertragsgestaltung
    • Inhalte der Grundsatzerklärung
    • Plan zur Vermeidung von Risiken
    • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Lieferantenauswahl, der Lieferantenentwicklung und den Lieferantenaudits
    • Vertragsgestaltung bei Neuverträgen und Anpassung bestehender Verträge
    • Formulierung eines Lieferantenkodex (Code of Conduct) bzw. eines Zulieferer-Kodex
    • Vertragliche Zusicherung von Kontroll- und Auditrechten
    • Vereinbarung von Freistellungsklauseln und außerordentlichen Kündigungsklauseln
    • Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, Abhilfemaßnahmen bei Missständen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
    • Verfassung einer Verfahrensordnung, Identifikation der wichtigsten Zielgruppen und passender Beschwerdekanäle
  • Dokumentations- und Berichtspflichten
    • Beantwortung des Online-Fragebogens des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Verhältnis zu Berichtspflichten auf der Basis von anderen Regelungen wie der CSRD
    • Umgang mit Betriebsgeheimnissen, Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte
    • Aufbewahrungspflichten und Anforderungen an die interne Dokumentation
  • Behördliche Kontrolle und mögliche Sanktionen
  • Praxistipps und -hilfen für die Umsetzung, weiterführende Informationsquellen
Dauer/zeitlicher Ablauf:
2 Tage
Ziele/Bildungsabschluss:
Unternehmen sind heute im Bereich des Lieferkettenmanagements mit neuen Herausforderungen und einer anspruchsvollen Gesetzeslage konfrontiert. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz, LkSG) gilt seit 2024 für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Darüber hinaus sind auch kleine und mittlere Unternehmen indirekt vom Gesetz betroffen, wenn sie LkSG-pflichtige Großunternehmen beliefern. Ende Mai 2024 stimmte die EU der „EU-Lieferkettenrichtlinie“ zu (auch: Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD oder CS3D). Sie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die CSDDD schafft erstmals europaweit eine einheitliche Regelung, die Unternehmen dazu verpflichtet, den Schutz von Menschenrechten und die Einhaltung hoher Umweltstandards entlang ihrer gesamten globalen Liefer- und Wertschöpfungskette sicherzustellen und einen Klimaplan aufzustellen.Die Anpassung an die Vorgaben der europäischen Lieferkettenrichtlinie wird das deutsche LkSG in wesentlichen Punkten noch verschärfen – insbesondere durch die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung. Die Sorgfaltspflichten laut den Vorgaben der CSDDD gelten entlang der gesamten vor- und nachgelagerten Lieferkette – also für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen aber auch für nachgelagerte Aktivitäten wie dem Vertrieb, dem Transport und der Lagerung. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie jetzt handeln müssen, um das LkSG vor dem Hintergrund der CSDDD umzusetzen. Unsere Expert:innen vermitteln Ihnen praxisnahe Wege zur Einbindung der Sorgfaltspflichten in Ihr Lieferkettenmanagement. Mit diesem Wissen können Sie Ihre Beschaffung gesetzeskonform, nachhaltig und zukunftstauglich gestalten.

*Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe:
Mitarbeiter:innen und Führungskräfte aus den Bereichen Einkauf und Beschaffung, Compliance, Internal Audit, Nachhaltigkeit, Strategie, Human Resources, Risikomanagement und Qualitätsmanagement; Menschenrechtsbeauftragte; Mitglieder des Betriebsrats; Mietglieder der Geschäftsführung, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. 
Seminarkennung:
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