Das Lehrgangskonzept für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten beinhaltet eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, die in der Regel drei Jahre nach der Erstprüfung oder einer abgelegten Nachprüfung durchgeführt werden sollte. In unserem Seminar erhalten Sie eine adäquate Qualifizierung und verlängern somit die Gültigkeit zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG
Zielgruppe:
Alle Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, deren Erst- oder Nachschulung drei Jahre oder länger zurückliegt.
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