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Online: Betriebsbeauftragter für Abfall | Abfallbeauftragter nach AbfBeauftrV | EfbV | AbfAEV

Webinar - kenic GmbH

Die AbfBeauftrV legt unter anderem fest, dass die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Betreiber von Entsorgungsanlagen, die Besitzer von Abfällen im Sinne von § 27 KrWG und die Hersteller und Inverkehrbringer und Betreiber von Rücknahmesystemen (gemäß VerpackG, ElektroG, BattG) mindestens einen Abfallbeauftragten zu bestellen haben.  Einzelheiten zu Bestellung und Aufgaben des Abfallbeauftragten regelt § 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in den §§ 59 und 60.

In unserem bundesweit behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Abfall / Abfallbeauftragter benötigen.

Termin Ort Preis*
20.01.2025- 23.01.2025 online 1.428,00 €
17.02.2025- 20.02.2025 online 1.428,00 €
17.03.2025- 20.03.2025 online 1.428,00 €
12.05.2025- 15.05.2025 online 1.428,00 €

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*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Gemeinsam mit unseren praxiserfahrenen Fachreferenten erarbeiten Sie die Mitteilungs- und Bestellpflichten des Betreibers sowie Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Abfall, welche für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen erforderlich sind.

Themenschwerpunkte

  • Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
  • Umweltgesetze: KrWG, WHG, BImSchG, BBodSchG u. a.
  • Betriebliches Entsorgungsmanagement
  • Nachweisverfahren (NachwV, AVV, BattG, AltölV u. a.),
  • Registerführung, Vorab- und Verbleibskontrolle
  • Transport, Vermittlung von Abfällen (§§ 53 und 54 KrWG u.a.)
  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
  • Makler, Händler, Sammler, Beförderer
  • Entsorgungsfachbetrieb (EfbV)
  • Produktverantwortung gemäß KrWG
  • Entsorgungsanlagen und Anlagentechnik
  • Genehmigung und Anlagenbetrieb (BImSchG, 4.BImSchV)
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betriebsbeauftragten für Abfall
  • Bestellung
  • Organisatorische Stellung im Betrieb
  • Haftungsrisiken
  • Deponieerrichtung, -betrieb, -stilllegung und -nachsorge
  • Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren und Belästigungen, die von Abfällen/Deponien ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
  • Erfahrungsaustausch
  • Workshops

Mehr Informationen finden Sie hier: www.kenic.de/seminare/abfallmanagement/

Ziele/Bildungsabschluss:

Erlangung der Fachkunde als Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 9 AbfBeauftrV, § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV

Der Lehrgang ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, AZ: IB 223-5942/3.1 - 72 bundesweit anerkannt (Bescheid vom 30.01.2019).

Inhalt und Dauer des Lehrgangs entsprechen den rechtlichen Anforderungen der Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 2 AbfBeauftrV.

Lehrgangsverlauf/Methoden:

Die Durchführung des Lehrgangs erfolgt als Online-Videokonferenz (Live-Webinar).  Auf unserer digitalen Lernplattform stellen wir Ihnen alle erforderlichen Lerninhalte und Materialien zur Verfügung.

Technische Voraussetzungen sind ein internetfähiges technisches Ausgabegerät (Computer, Laptop, Tablet, Smartphone) idealerweise mit integrierter Webcam. Wir empfehlen Ihnen Kopfhörer mit Mikrofon-Funktion zu verwenden, alternativ funktioniert dies aber auch über Ihr Ausgabegerät.

Förderung:
Bildungsurlaub, Bildungsprämie
Zielgruppe:
  • Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG (100 Tonnen gefährliche Abfälle / Jahr oder 2000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle / Jahr
  • Entsorgungsanlagenbetreiber mit förmlicher Genehmigung nach BImSchG (Verfahrensart G)
  • Deponien bis zur endgültigen Stilllegung
  • Krankenhäuser und Kliniken (mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle/Jahr)
  • Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen (Größenklasse 5)
  • Hersteller und Vertreiber von Verpackungen gemäß VerpackG (mengen- und verpackungsartabhängig)
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