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Probenahme von Trinkwasser

Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Sachkundenachweis gemäß § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung
Termin Ort Preis*
29.11.2024 Offenbach am Main 445,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 festgehalten.

Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden.

Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.


Inhalte

  • Naturwissenschaftliche Grundlagen (chemische und mikrobiologische Eigenschaften, Wasserinhaltsstoffe, Wassergewinnung, -aufbereitung, und –verteilung)
  • Rechtliche und technische Aspekte für eine Entnahme von Wasserproben (unter Berücksichtigung der Unterauftragsvergabe bei der Probenahme inkl. der Einbindung externer Probenehmer)
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Probenahme (Unterauftragsvergabe, Umgang mit Proben, Prüfberichte etc.), Dokumentation
  • Die Technik der Trinkwasserprobenahme (unter Berücksichtigung der DIN ISO 5667-5, DIN EN ISO 5667-3, DIN 19458 und VDI 6023)
  • BG-Vorschriften und -Regeln zur Unfallverhütung bei der Probenahme
  • Praktische Elemente (Übungen zur Probenahme)
  • Schriftliche Prüfung (Sachkundenachweis)
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1
Ziele/Bildungsabschluss:

Vermittlung von Grundwissen in Theorie und Praxis sowie Kenntnisse der technischen Voraussetzungen zur Probenahme nach § 15, Abs. 4 TrinkwV. Es werden technische Möglichkeiten aufgezeigt und die Probenahme in der Praxis geübt.

Zielgruppe:

Der mit der Trinkwasserprobenahme betraute Personenkreis wie z. B. Laborfachkräfte, Personen und Institutionen, die Analysen von Trink- oder Rohwasser durchführen; Wassermeister; Fachpersonal der Gesundheitsämter; Fachpersonal der Wasserversorger; Fachpersonal aus der freien Wirtschaft, das für die Überprüfung von Wasserentnahmestellen verantwortlich ist

Seminarkennung:
194
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