Das Seminar ist eine Empfehlung an Betriebe, auch behinderten Menschen eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu bieten. Seit 2015 ist diese Zusatzqualifikation Pflicht, wenn in Fachpraktiker-Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) ausgebildet werden soll. Diese Weiterbildung dient der Professionalisierung von Ausbilderinnen und Ausbildern, speziell in Bezug auf heterogene Ausbildungsgruppen, die auch Menschen mit Behinderung umfassen. Sie sichert darüber hinaus die Qualität der Ausbildung von Menschen mit Behinderung und trägt somit dem Inklusionsgedanken Rechnung.
Ihr Nutzen / Ihr Profil: Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung Professionalisierung der Ausbildung von Menschen mit Behinderung Einheitlichkeit in den rehabilitationspädagogischen Qualifikationen für Ausbilderinnen und Ausbilder Der/die Ausbilder*in mit einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation bildet junge Menschen mit Behinderung in Ausbildungsberufen gemäß § 66 BBiG bzw. § 42m HwO aus. Sie/er arbeitet sowohl in Betrieben, als auch in über- und außerbetrieblichen Einrichtungen oder Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.
Der/die Ausbilder*in prüft die Ausbildungsvoraussetzungen innerhalb der Arbeitsstätte, wirkt bei der Einstellung Auszubildender mit, plant die Ausbildung, bereitet diese vor und führt sie durch. Bei jungen Menschen mit Behinderung berücksichtigt sie/er insbesondere die Behinderung(en) und Beeinträchtigung(en). Sie/er führt die Auszubildenden zum Abschluss der Ausbildung und unterstützt sie/ihn beim Durchstieg in die Vollausbildung sowie bei der Integration in das Berufsleben nach der Ausbildung
Abschluss: Interdisziplinäre Projektarbeit (wird im Kompetenzfeld VIII vorbereitet) Grone Zertifikat und ReZa-Prüfungszeugnis gem. Vorgaben des BiBB
Zulassungsvoraussetzungen (für die ReZA-Prüfung) Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Ausbildungsbefähigung gemäß AEVO. Die Teilnehmenden sollten über ausgeprägte soziale und organisatorische Fähigkeiten und möglichst über Erfahrung in der Ausbildung verfügen.
Zulassungsvoraussetzungen (für die ReZA-Prüfung) Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Ausbildungsbefähigung gemäß AEVO. Die Teilnehmenden sollten über ausgeprägte soziale und organisatorische Fähigkeiten und möglichst über Erfahrung in der Ausbildung verfügen.
Für Teilnehmende ohne Ausbildungsbefähigung besteht die Möglichkeit, diese in einem vorgeschalteten zweitägigen Crash-Kurs zu erwerben.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Teilnahme im Live-Webinar und in betreuten Selbstlernmodulen Ergänzend zum Unterricht bekommen Sie Zugang zur Grone Online Akademie. Hier können Sie vertiefendes Lehrmaterial einsehen sowie Lernerfolgskontrollen durchführen.
Zielgruppe:
Das Seminar ist eine Empfehlung an Betriebe, auch behinderten Menschen eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu bieten. Seit 2015 ist diese Zusatzqualifikation Pflicht, wenn in Fachpraktiker-Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) ausgebildet werden soll. Diese Weiterbildung dient der Professionalisierung von Ausbilderinnen und Ausbildern, speziell in Bezug auf heterogene Ausbildungsgruppen, die auch Menschen mit Behinderung umfassen. Sie sichert darüber hinaus die Qualität der Ausbildung von Menschen mit Behinderung und trägt somit dem Inklusionsgedanken Rechnung
Anbieterinformationen
Grone Wirtschaftsakademie GmbH - gemeinnützig -
Frau Sandra Kummert Heinrich-Grone-Stieg 4
20097 Hamburg
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